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Bezogen auf AuslG § 17 Abs. 3 gilt ein Kontingentflüchtling im Sinne dieses § als Asylberechtigter, würde dann also die Ehefrau eines Kontingentflüchtlings eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
sowohl Ehegatten als auch Kontigentflüchtlinge (§ 1 HaumHaG) haben einen Anspruch auf Familienzusammenführung. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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