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Pfändungsfreigrenze beachten?

 
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TommyLi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 06:36    Titel: Pfändungsfreigrenze beachten? Antworten mit Zitat

Wenn durch ein Diszi eine Geldbuße verhängt wurde und ich diese mit den Dienstbezügen einbehalte, muss bzw. kann ich dann auch die Pfändungsfreigrenze beachten oder kann bzw. muss ich den Betrag einmalig einbehalten?
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Wolfgang Belz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 196
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

als Dienstvorgesetzter können Sie eine Ratenzahlung gewähren. Da dies aber eine Frage der Vollstreckung ist, kommt eine solche nur in der Disziplinarverfügung selbst und nicht bei gerichtlicher Entscheidung in Betracht.

MfG W. Belz
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TommyLi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank schonmal für diese Antwort.
Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich stützen wenn ich Ratenzahlung gewähre? Da in der Disziplinarverfügung nichts von Ratenzahlung erwähnt ist gehe ich davon aus, dass ich den Betrag ganz einbehalten muss.
Oder kann ich das mit der allgemeinen Fürsorgepflicht begründen?
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Wolfgang Belz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 196
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Herr Dienststellenleiter,

der von Ihnen verdonnerte Beamte muss dies natürlich beantragen, am besten unter Hinzuziehung des PR. Dazu finden Sie etwas im GKöD-Weiß II, § 7 Rn 2.

Ansonsten gilt auch hier der Grundsatz wie vor Gericht: eine Geldbuße/-stafe macht nur Sinn, wenn sie "spürbar" ist. D. h., der Täter spürt sie nur, wenn er alles mit einem Mal bezahlen muss und nicht, wenn ihm die "Strafe" durch unendliche Zahlungsraten erleichtert wird.

MfG W. Belz
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TommyLi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Lörrach

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfgang Belz hat folgendes geschrieben::
Hallo, Herr Dienststellenleiter,


Geschockt
Keinen weiteren Kommentar....Ich habe das jetzt mal nicht falsch verstanden Geschockt
Ich bin in der Bezüge anordnenden Stelle und wollte mich für den Beamten einsetzen!

Von mir wurde KEINER verdonnert
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