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Wenn durch ein Diszi eine Geldbuße verhängt wurde und ich diese mit den Dienstbezügen einbehalte, muss bzw. kann ich dann auch die Pfändungsfreigrenze beachten oder kann bzw. muss ich den Betrag einmalig einbehalten?
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.04.05, 09:12 Titel:
Guten Tag,
als Dienstvorgesetzter können Sie eine Ratenzahlung gewähren. Da dies aber eine Frage der Vollstreckung ist, kommt eine solche nur in der Disziplinarverfügung selbst und nicht bei gerichtlicher Entscheidung in Betracht.
vielen Dank schonmal für diese Antwort.
Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich stützen wenn ich Ratenzahlung gewähre? Da in der Disziplinarverfügung nichts von Ratenzahlung erwähnt ist gehe ich davon aus, dass ich den Betrag ganz einbehalten muss.
Oder kann ich das mit der allgemeinen Fürsorgepflicht begründen?
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.04.05, 11:49 Titel:
Hallo, Herr Dienststellenleiter,
der von Ihnen verdonnerte Beamte muss dies natürlich beantragen, am besten unter Hinzuziehung des PR. Dazu finden Sie etwas im GKöD-Weiß II, § 7 Rn 2.
Ansonsten gilt auch hier der Grundsatz wie vor Gericht: eine Geldbuße/-stafe macht nur Sinn, wenn sie "spürbar" ist. D. h., der Täter spürt sie nur, wenn er alles mit einem Mal bezahlen muss und nicht, wenn ihm die "Strafe" durch unendliche Zahlungsraten erleichtert wird.
Keinen weiteren Kommentar....Ich habe das jetzt mal nicht falsch verstanden
Ich bin in der Bezüge anordnenden Stelle und wollte mich für den Beamten einsetzen!
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