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Beim Mogeln erwischt?

 
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.hamTaro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 13:31    Titel: Beim Mogeln erwischt? Antworten mit Zitat

Verlegen
Und zwar in einer Informatik Klausur habe ich letztens eine fertige Arbeit hinaufgeladen ohne das Lehrer davon etwas mitkommen hat. Er hatte davon also nichts gemerkt.
Nun gab ich einen Freund von mir den USB-Stick damit er sich das auch hinaufladen konnte.
Ich war natürlich schon früher fertig mit der Klausur und gab sie letztentlich ab.
Was ich nicht wusste ,dass mein Kumpel das gleiche übernahm.
Wir sollten von dem fertigestelltem ein Ausdruck machen und das dem Lehrer abgeben,
sodass er die Klausur bewerten konnte.
Er stellte beim austeilen nach 1 Woche fest ,dass die Klausuren identisch waren.
Nur der Name und die Informationen auf dem Blatt unterschieden sich.

Jedoch konnte der Lehrer schlussentlich nicht nachweisen das wir das kopiert haben.
Da er meinte: "Sie können die Datein auf dem PC löschen".

Leider liegt die Beweispflicht nun bei uns und nicht beim Lehrer, wie er meinte.
Ist das denn wirklich so?
Gibt es da ein Gesetz?
Und wenn muss er uns nicht während der Arbeit erwischen
und nicht erste eine Woche später?

P.S. wäre sehr nett ,wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Ich bedanke mich vielmals Winken
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yasha
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 13:38    Titel: Re: Beim Mogeln erwischt? Antworten mit Zitat

man oh mann gerade das ihr das nicht mit dem falschen Namen abgeben habt*g*
Bin mir fast sicher das er auch nachträglich einen Betrugsversuch bemerken darf...und so wie ihr das angestellt habt wäre es nur okso

schummeln ist schon ne geile Sache...wenn man es richtig macht Sehr glücklich
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sogar in der Zeit, als es noch keine PC's gab (ist noch gar nicht so lange her), konnte der Lehrer beim Korrigieren feststellen, ob zwei Arbeiten identisch waren und diese dann mit "ungenügend" bewerten - das galt auch, wenn die Schummler nicht direkt beim schummeln erwischt wurden.

Wo liegt also das Problem??
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.hamTaro
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 15:11    Titel: hmm ja Antworten mit Zitat

Verlegen
Es stand ja nicht das gleiche drin......
Und die Arbeit wurde am Pc geschrieben , das heisst der Zufall konnte dies auch bestimmt haben.
Geschockt
Deswegen ist es für mich ein Zweifelsfall
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zufall könnte...
... hat er aber nicht. Der Lehrer ist im Recht.

Zufällig könnten zwei Schüler auch bei jeder anderen Art von Arbeit die gleichen Ideen haben und diese dann im gleichen Wortlaut wiedergeben. Praktisch ist das aber nicht möglich und begründet den Verdacht eines Täuschungsversuches("mogeln" klingt so harmlos).
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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nostradamus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 15:55    Titel: Re: Beim Mogeln erwischt? Antworten mit Zitat

.hamTaro hat folgendes geschrieben::
Verlegen
Und zwar in einer Informatik Klausur habe ich letztens eine fertige Arbeit hinaufgeladen ohne das Lehrer davon etwas mitkommen hat. Er hatte davon also nichts gemerkt.
Nun gab ich einen Freund von mir den USB-Stick damit er sich das auch hinaufladen konnte.
Ich war natürlich schon früher fertig mit der Klausur und gab sie letztentlich ab.
Was ich nicht wusste ,dass mein Kumpel das gleiche übernahm.
Wir sollten von dem fertigestelltem ein Ausdruck machen und das dem Lehrer abgeben,
sodass er die Klausur bewerten konnte.
Er stellte beim austeilen nach 1 Woche fest ,dass die Klausuren identisch waren.
Nur der Name und die Informationen auf dem Blatt unterschieden sich.

Jedoch konnte der Lehrer schlussentlich nicht nachweisen das wir das kopiert haben.
Da er meinte: "Sie können die Datein auf dem PC löschen".

Leider liegt die Beweispflicht nun bei uns und nicht beim Lehrer, wie er meinte.
Ist das denn wirklich so?
Gibt es da ein Gesetz?
Und wenn muss er uns nicht während der Arbeit erwischen
und nicht erste eine Woche später?

P.S. wäre sehr nett ,wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Ich bedanke mich vielmals Winken

in dubio pro reo. der lehrer muss es euch beweisen. falls ihr nicht nebeneinander gesessen habt, kann er es euch nicht ohne zweifel nachweisen, denn gerade bei informatik klausuren gibts es oft nur eine richtige lösung.
mfg
nostradamus
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yasha
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 16:00    Titel: Re: Beim Mogeln erwischt? Antworten mit Zitat

nostradamus hat folgendes geschrieben::
.hamTaro hat folgendes geschrieben::
Verlegen
Und zwar in einer Informatik Klausur habe ich letztens eine fertige Arbeit hinaufgeladen ohne das Lehrer davon etwas mitkommen hat. Er hatte davon also nichts gemerkt.
Nun gab ich einen Freund von mir den USB-Stick damit er sich das auch hinaufladen konnte.
Ich war natürlich schon früher fertig mit der Klausur und gab sie letztentlich ab.
Was ich nicht wusste ,dass mein Kumpel das gleiche übernahm.
Wir sollten von dem fertigestelltem ein Ausdruck machen und das dem Lehrer abgeben,
sodass er die Klausur bewerten konnte.
Er stellte beim austeilen nach 1 Woche fest ,dass die Klausuren identisch waren.
Nur der Name und die Informationen auf dem Blatt unterschieden sich.

Jedoch konnte der Lehrer schlussentlich nicht nachweisen das wir das kopiert haben.
Da er meinte: "Sie können die Datein auf dem PC löschen".

Leider liegt die Beweispflicht nun bei uns und nicht beim Lehrer, wie er meinte.
Ist das denn wirklich so?
Gibt es da ein Gesetz?
Und wenn muss er uns nicht während der Arbeit erwischen
und nicht erste eine Woche später?

P.S. wäre sehr nett ,wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
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in dubio pro reo. der lehrer muss es euch beweisen. falls ihr nicht nebeneinander gesessen habt, kann er es euch nicht ohne zweifel nachweisen, denn gerade bei informatik klausuren gibts es oft nur eine richtige lösung.
mfg
nostradamus

Dem kann ich als Informatikstudent nur stark wiedersprechen das es nur eine Lösung gibt,
des weiteren Einrücktiefe, Leerzeichen, variablennamen usw..wenn dies alles 100% gleich ist, hat der Lehrer bereits seinen Beweis....
_________________
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.hamTaro
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist kein richtiges Porgrammierungsprogramm sondern ein Konstruktionsprogramm names CHD Winken
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Aber selbst da ist doch der exakt gleiche Lösungsweg verdächtig, oder etwa nicht.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die beiden Arbeiten sind Augenscheinsobjekte und somit Beweismittel.

Alles andere ist eine Frage der Beweiswürdigung im Einzelfall.

Wäre das ein Multiple-Choice-Test und zwei Schüler hätten identische Klausuren so wären die Chancen gering, dass (zum Schluss) der Richter zum Ergebnis kommt, es müsse schon aufgrund der Identität eine Zusammenarbeit vorgelegen haben.

Wäre es ein Deutschaufsatz - also eine völlig eigenkreative Leistung, würde die Identität nahezu immer reichen.

Die ferne theoretische Möglichkeit, dass genau dieselbe Klausur auch aus Zufall geschrieben worden sein könnte reicht keinesfalls dafür, anzunehmen, die Schummelei sei nun hinzunehmen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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