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.hamTaro noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.04.05, 13:31 Titel: Beim Mogeln erwischt? |
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Und zwar in einer Informatik Klausur habe ich letztens eine fertige Arbeit hinaufgeladen ohne das Lehrer davon etwas mitkommen hat. Er hatte davon also nichts gemerkt.
Nun gab ich einen Freund von mir den USB-Stick damit er sich das auch hinaufladen konnte.
Ich war natürlich schon früher fertig mit der Klausur und gab sie letztentlich ab.
Was ich nicht wusste ,dass mein Kumpel das gleiche übernahm.
Wir sollten von dem fertigestelltem ein Ausdruck machen und das dem Lehrer abgeben,
sodass er die Klausur bewerten konnte.
Er stellte beim austeilen nach 1 Woche fest ,dass die Klausuren identisch waren.
Nur der Name und die Informationen auf dem Blatt unterschieden sich.
Jedoch konnte der Lehrer schlussentlich nicht nachweisen das wir das kopiert haben.
Da er meinte: "Sie können die Datein auf dem PC löschen".
Leider liegt die Beweispflicht nun bei uns und nicht beim Lehrer, wie er meinte.
Ist das denn wirklich so?
Gibt es da ein Gesetz?
Und wenn muss er uns nicht während der Arbeit erwischen
und nicht erste eine Woche später?
P.S. wäre sehr nett ,wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Ich bedanke mich vielmals  |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 27.04.05, 13:38 Titel: Re: Beim Mogeln erwischt? |
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man oh mann gerade das ihr das nicht mit dem falschen Namen abgeben habt*g*
Bin mir fast sicher das er auch nachträglich einen Betrugsversuch bemerken darf...und so wie ihr das angestellt habt wäre es nur okso
schummeln ist schon ne geile Sache...wenn man es richtig macht  _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 27.04.05, 13:59 Titel: |
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Sogar in der Zeit, als es noch keine PC's gab (ist noch gar nicht so lange her), konnte der Lehrer beim Korrigieren feststellen, ob zwei Arbeiten identisch waren und diese dann mit "ungenügend" bewerten - das galt auch, wenn die Schummler nicht direkt beim schummeln erwischt wurden.
Wo liegt also das Problem?? |
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.hamTaro noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.04.05, 15:11 Titel: hmm ja |
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Es stand ja nicht das gleiche drin......
Und die Arbeit wurde am Pc geschrieben , das heisst der Zufall konnte dies auch bestimmt haben.
Deswegen ist es für mich ein Zweifelsfall |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 27.04.05, 15:20 Titel: |
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Der Zufall könnte...
... hat er aber nicht. Der Lehrer ist im Recht.
Zufällig könnten zwei Schüler auch bei jeder anderen Art von Arbeit die gleichen Ideen haben und diese dann im gleichen Wortlaut wiedergeben. Praktisch ist das aber nicht möglich und begründet den Verdacht eines Täuschungsversuches("mogeln" klingt so harmlos). _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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nostradamus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 66 Wohnort: Hennef
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Verfasst am: 27.04.05, 15:55 Titel: Re: Beim Mogeln erwischt? |
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.hamTaro hat folgendes geschrieben:: |
Und zwar in einer Informatik Klausur habe ich letztens eine fertige Arbeit hinaufgeladen ohne das Lehrer davon etwas mitkommen hat. Er hatte davon also nichts gemerkt.
Nun gab ich einen Freund von mir den USB-Stick damit er sich das auch hinaufladen konnte.
Ich war natürlich schon früher fertig mit der Klausur und gab sie letztentlich ab.
Was ich nicht wusste ,dass mein Kumpel das gleiche übernahm.
Wir sollten von dem fertigestelltem ein Ausdruck machen und das dem Lehrer abgeben,
sodass er die Klausur bewerten konnte.
Er stellte beim austeilen nach 1 Woche fest ,dass die Klausuren identisch waren.
Nur der Name und die Informationen auf dem Blatt unterschieden sich.
Jedoch konnte der Lehrer schlussentlich nicht nachweisen das wir das kopiert haben.
Da er meinte: "Sie können die Datein auf dem PC löschen".
Leider liegt die Beweispflicht nun bei uns und nicht beim Lehrer, wie er meinte.
Ist das denn wirklich so?
Gibt es da ein Gesetz?
Und wenn muss er uns nicht während der Arbeit erwischen
und nicht erste eine Woche später?
P.S. wäre sehr nett ,wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Ich bedanke mich vielmals  |
in dubio pro reo. der lehrer muss es euch beweisen. falls ihr nicht nebeneinander gesessen habt, kann er es euch nicht ohne zweifel nachweisen, denn gerade bei informatik klausuren gibts es oft nur eine richtige lösung.
mfg
nostradamus |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 27.04.05, 16:00 Titel: Re: Beim Mogeln erwischt? |
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nostradamus hat folgendes geschrieben:: | .hamTaro hat folgendes geschrieben:: |
Und zwar in einer Informatik Klausur habe ich letztens eine fertige Arbeit hinaufgeladen ohne das Lehrer davon etwas mitkommen hat. Er hatte davon also nichts gemerkt.
Nun gab ich einen Freund von mir den USB-Stick damit er sich das auch hinaufladen konnte.
Ich war natürlich schon früher fertig mit der Klausur und gab sie letztentlich ab.
Was ich nicht wusste ,dass mein Kumpel das gleiche übernahm.
Wir sollten von dem fertigestelltem ein Ausdruck machen und das dem Lehrer abgeben,
sodass er die Klausur bewerten konnte.
Er stellte beim austeilen nach 1 Woche fest ,dass die Klausuren identisch waren.
Nur der Name und die Informationen auf dem Blatt unterschieden sich.
Jedoch konnte der Lehrer schlussentlich nicht nachweisen das wir das kopiert haben.
Da er meinte: "Sie können die Datein auf dem PC löschen".
Leider liegt die Beweispflicht nun bei uns und nicht beim Lehrer, wie er meinte.
Ist das denn wirklich so?
Gibt es da ein Gesetz?
Und wenn muss er uns nicht während der Arbeit erwischen
und nicht erste eine Woche später?
P.S. wäre sehr nett ,wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Ich bedanke mich vielmals  |
in dubio pro reo. der lehrer muss es euch beweisen. falls ihr nicht nebeneinander gesessen habt, kann er es euch nicht ohne zweifel nachweisen, denn gerade bei informatik klausuren gibts es oft nur eine richtige lösung.
mfg
nostradamus |
Dem kann ich als Informatikstudent nur stark wiedersprechen das es nur eine Lösung gibt,
des weiteren Einrücktiefe, Leerzeichen, variablennamen usw..wenn dies alles 100% gleich ist, hat der Lehrer bereits seinen Beweis.... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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.hamTaro noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.04.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.04.05, 16:45 Titel: |
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Dies ist kein richtiges Porgrammierungsprogramm sondern ein Konstruktionsprogramm names CHD  |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 27.04.05, 17:30 Titel: |
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Aber selbst da ist doch der exakt gleiche Lösungsweg verdächtig, oder etwa nicht. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 27.04.05, 18:39 Titel: |
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Die beiden Arbeiten sind Augenscheinsobjekte und somit Beweismittel.
Alles andere ist eine Frage der Beweiswürdigung im Einzelfall.
Wäre das ein Multiple-Choice-Test und zwei Schüler hätten identische Klausuren so wären die Chancen gering, dass (zum Schluss) der Richter zum Ergebnis kommt, es müsse schon aufgrund der Identität eine Zusammenarbeit vorgelegen haben.
Wäre es ein Deutschaufsatz - also eine völlig eigenkreative Leistung, würde die Identität nahezu immer reichen.
Die ferne theoretische Möglichkeit, dass genau dieselbe Klausur auch aus Zufall geschrieben worden sein könnte reicht keinesfalls dafür, anzunehmen, die Schummelei sei nun hinzunehmen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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