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X gibt in seiner Einkommensteuererklärun falsche Tatsachen an.
Der zuständige Finanzbeamte erkennt die falschen Angaben nicht und erlässt daraufhin einen Steuerbescheid, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt ist.
FRAGE:
Worin liegt die Vermögensverfügung und der Vermögensschaden bei der Prüfung des Tatbestandes § 263 StGB?
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