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Fehlberatung beim Auslandsversicherungsschutz

 
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 17:58    Titel: Fehlberatung beim Auslandsversicherungsschutz Antworten mit Zitat

Wer haftet eigentlich, wenn im Reisebüro auf Nachfrage nach einem Auslandsreisekrankenschutz die Aussage getätigt wurde," Braucht man nicht, da die Versicherung eh nicht eintritt! Das Geld können Sie sich sparen!" und dann im Urlaub tatsächlich ein Schadensfall eintritt?
Ist überhaupt jemand haftbar oder liegt die Verantwortung beim Reisenden, denn er hätte sich ja besser informieren können und die Aussage des Beraters nicht glauben müssen?
Danke für die hoffentlich schnelle Auskunft
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der Fragestellung lese ich aber auch heraus, dass es sich um einen besonderen Schadensfall gehandelt haben muss - worum geht's denn?

Grundsätzlich haftet ein Reisebüro schon für falsche Beratung - sofern nachweisbar.

Gruß
Peter
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich arbeite selbst im Reisebüro und frage aber für Bekannte meiner Schwiegereltern nach, die (gottseidank Winken ) nicht bei mir gebucht haben.
Die beiden haben über ein Reisebüro einen Urlaub für die Türkei gebucht. Sind dort auch angekommen und am zweiten Tag sofort in die Klinik, da er einen Kreislaufzusammenbruch erlitten hat. Jetzt fragen eben meine Schwiegereltern, ob ich den Bekannten irgendwie helfen kann, da ich ja "vom Fach" bin. Muss aber ehrlich gestehen, dass ich mit sowas noch keine Erfahrung habe, da ich um die Notwendigkeit der Auslandskrankenversicherung weiss. Deswegen hoffe ich, auf diesem Weg, eine Lösungshilfe zu finden.
Gruß Cookie25
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das Reisebüro ist aufgrund der EU-Informationspflichten verpflichtet, die Kunden bei Buchung nachweislich auf die Möglichkeit einer Storno- und Reiseversicherung hinzuweisen.

Wieso eine Reisebüromitarbeiterin ihrem eigenen Geschäft Feind ist und von einer Versicherung abrät, weiss ich nicht. Vielleicht erlag sie dem Irrtum, dass vorhandene Leiden nicht versicherbar sind (bzw. bei verschiedenen Versicherungen bei unvorhersehbarem Neuaufflammen bis zu einem bestimmten Betrag).

In deinem Fall sehe ich keine Hilfemöglichkeit: keine Versicherung - eine Krankenhauseinlieferung ist erfolgt - somit muss der Erkrankte für die Kosten selbst aufkommen.

Gibt es eventuell eine private Zusatzversicherung?
Ist die Person beim (Wortsperre: Firmename) Mitglied und hat einen Schutzbrief, der eventuell einen Krankenschutz inkludiert?
Ist die Person Mitglied vom Alpenverein oder einer Feuerwehr oder ähnlichem? Meist haben diese Organisationen Versicherungen für ihre Mitglieder.

Ansonsten, so leid es mir tut, aber dann haben die Bekannten deiner Schwiegereltern Pech!

Bitte liebe Kollegen: Nachweislich die Kunden auf die Abschlussmöglichkeit einer Versicherung hinweisen: Reiseversicherung gewünscht: o ja o nein - Zutreffendes im Zuge der Beratung und Anmeldung ankreuzen!!!!

Gruß
Peter
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Superlieben Dank für die Info, allerdings ist meine "Schuldfrage" damit noch nicht ganz geklärt. Gibt es denn überhaupt eine Handhabe gegen die Falschberatung der Beraterin, oder steht Aussage gegen Aussage? Ist immer knifflig, ich weiß, weil man ja selbst nicht bei der Beratung dabei war und somit auch nur auf Gehörtes vertrauen kann.
Auf jeden Fall nochmals Danke und liebe Grüße
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Von außen betrachtet halte ich es nicht für ausgemacht, dass da eine "Falschberatung" stattgefunden hat. Da sind noch so viele Lücken für Missverständnisse und Fehlinterpretationen ... Am Ende wird das Frage- und Antwortspiel des Beratungsgesprächs zu untersuchen sein, und falls nicht jemand eine Videokamera hat mitlaufen lassen oder unbefangene Zeugen dabei waren, wird man nicht sehr weit kommen.

Über die diesbezüglichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten sollten sich die Betroffenen am besten mit einem Anwalt beraten.

Nils-Christian Engel
Moderator
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

ein Indiz könnte sein, dass die Beraterin nicht schriftlich nachweisen kann, die Kunden auf die Möglichkeit der Versicherung hinzuweisen - so wie es die Info-Pflichten im Grunde vorschreiben, nachweislich...

Gruß
Peter
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe, jetzt hab ich erstmal auch was, was ich der Dame und dem Herrn zeigen kann.
Sehr böse und das nächste mal buchen die garantiert bei mir, da passiert sowas nicht Sehr böse
Viele Grüße
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