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Verfasst am: 27.04.05, 20:15 Titel: Betreuung eines minderjährigen Kindes bei Tod der Eltern
Wie können Eltern zu Lebzeiten dafür sorgen, dass ihr minderjähriges Kind im Falle eines unvorhergesehenen Todes beider Elternteile zur Betreuung und Aufnahme in eine befreundete Familie kommt? Es geht also wohl um eine Art 'Patenschaft'. Muss diese notariell bescheinigt werden? Empfiehlt es sich in einem solchen Fall testamentarisch zu regeln, dass die aufnehmende Familie Unterhaltszahlungen in festgelegter Höhe erhält, während das Kind das Resterbe bekommt?
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