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Ist es möglich, sich ohne Dienstbezüge beurlauben zu lassen (z.B. für ein Jahr) und in dieser Zeit eine andere Tätigkeit auszuüben (so zusagen ein anderer Job auf Probe?
Ist es möglich, sich ohne Dienstbezüge beurlauben zu lassen (z.B. für ein Jahr) und in dieser Zeit eine andere Tätigkeit auszuüben (so zusagen ein anderer Job auf Probe?
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 16.05.05, 09:22 Titel:
Dies ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. Im Beatmenrecht gibt es folgende Beurlaubungen:
- aus familienpolitischen Gründen (z.B. zur Pflege u. Betreuung von Angehörigen z.B. Kindern)
- aus arbeitsmarktpolitischen Gründen.
Während einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen darf nur eine Nebentätigkeit ausgeübt werden, die nicht dem Zweck der Beurlaubung zuwiderläuft.
Bei einer Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen beteht grundsätzlich ein Nebentätigkeitsverbot; es dürfen nur geringfügige Nebentätigkeiten genehmigt werden.
Darüberhinaus gibt es noch Sonderurlaubsregelungen, die verschiedene Sonderurlaubstatbestände kennen. Diese sind in den Ländern unterschiedlich. In Hamburg gibt es z.B. eine Regelung für einen derartigen Zweck (berufliche Neuorientierung). Der Urlaub ist dann auf 6 Monate begrenzt und kann im Ausnahmefall auf 1 Jahr ausgedehnt werden.
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