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Verfasst am: 27.04.05, 21:13 Titel: KFZ-Versicherung will kein Geld
Hallo!
Mal angenommen, es wäre folgender Fall:
Jemand meldet ein Motorrad mit allen nötigen Unterlagen (Fahrzeugbrief, Doppelkarte, Abmeldebescheinigung, usw) an. Nach ca. 2 Jahren ist noch immer keine Rechnung, oder ähnliches gekommen (auch keiner, der die Siegel abkratzen wollte). Wie kann das, bzw was erwartet die betreffende Person (Halter des Motorrad) im Falle eines Schadensfall oder einer Ummeldung des Motorrads bzw Abmeldung?
Grüße Toni
Wenn das Kraftfahrzeug mit einer gültigen Doppelkarte angemeldet worden ist, geniesst der Halter vorläufigen Versicherungsschutz. Im Falle des Erlöschens des Versicherungsschutzes würde die Versicherungsgesellschaft das Strassenverkehrsamt informieren, das dann das zwangsweise Abmelden des Fahrzeuges in die Wege leiten würde.
Die Forderungen der Versicherungsgesellschaft gegen den Fahrzeughalter bestehen und verjähren erst nach drei Jahren. Der Fahrzeughalter sollte also das "gesparte" Geld gut aufheben und sich auf eine saftige Nachzahlungsrechnung seiner Versicherungsgesellschaft schon einmal mental einstellen.
Ein fairer und feiner Zug des Versicherungsnehmers wäre es, von sich aus die Versicherungsgesellschaft zu kontaktieren.
Ein "normaler" rechtschaffender Versicherungsnehmer hätte dies aber bereits nach ein paar Wochen oder Monaten getan ...
Wie soll der Versicherer denn eine Rechnung ausstellen wenn er keinen Antrag hat.
Sowas bezeichne ich dann als zinslosen Kredit, denn die Rechnung kommt, wegen schon von Nebelhoernchen beschriebener Verjährung. Solch durchrutscher kommen zwar selten, aber sie kommen vor. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Danke für die plausieble Antwort.
Die betreffende Person ist natürlich ein rechtschaffender Versicherungsnehmer, hält nun einfach nicht alles so geau nach, da mehrere Motorräder vorhanden sind die immer auf Einzugsermächtigung laufen und deswegen ist es irgendwie untergegangnen, bis die Fage aufkam, als eine um ein Jahr verspätete Wohnortummeldung (im Fahrzeugschein) bevorstand.
Sind auch von der Verwaltungstechnischen Seite aus einige Dinge zu beachten, die eine Ummeldung anbelangen? evtl. Strafen?
Danke
Toni
Danke für die plausieble Antwort.
Die betreffende Person ist natürlich ein rechtschaffender Versicherungsnehmer, hält nun einfach nicht alles so geau nach, da mehrere Motorräder vorhanden sind die immer auf Einzugsermächtigung laufen und deswegen ist es irgendwie untergegangnen, bis die Fage aufkam, als eine um ein Jahr verspätete Wohnortummeldung (im Fahrzeugschein) bevorstand.
Sind auch von der Verwaltungstechnischen Seite aus einige Dinge zu beachten, die eine Ummeldung anbelangen? evtl. Strafen?
Danke
Toni
Der Versicherungsnehmer würde es also auch nicht bemerken, wenn eine Versicherung aus Versehen jahrelang doppelt abbuchen würde?
Das Ummelden des Fahrzeuges nach einem Umzug muss übrigens unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Alles andere kann einen relativ teuren Bussgeldbescheid nach sich ziehen ...
Also mal ganz privat und nur unter uns, wir haben mehrere Autos, Motorräder und Anhänger angemeldet. Ich kenne aber jedes und merke wenn da garnichts passiert. Man plant ja auch den Geldfluss ein (oder man ist unermesslich reich, da merkt man das nicht)
Manch einer wartet und wartet und wartet und freut sich weil er denkt Geld gespart.
Und wenn das doch nicht stimmt, und er es nicht besser weiß und nicht gemerkt hat und auch der bisher noch garnicht erwähnte Vermittler es nicht gemerkt hat oder der Direktversicherer es nicht merkte und auch die Zulassungsstelle nicht dann haben wir es mit einem an ein Wunder grenzenden Umstand zutun. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
den gleichen Fall hatte ein Bekannter von mir, nie eine Rechnung bekommen und umgezogen. Hat das Auto einfach eine Woche abgemeldet und beim Wiederanmelden den Versicherer gewechselt. Da kam vom alten Versicherer nix und da kommt nix.
Das ganze ist mindestens 5 Jahre her.
Im übrigen werden Fahrzeuge bei nicht gezahlten Beiträgen nicht mehr "zwangsabgemeldet" und es "kratzt" keiner mehr Siegel vom Schild.
Im übrigen werden Fahrzeuge bei nicht gezahlten Beiträgen nicht mehr "zwangsabgemeldet" und es "kratzt" keiner mehr Siegel vom Schild.
Das wär aber was ganz Neues.
Meines Wissens nach ist es immer noch so, wenn der Versicherer den Vertrag wegen Nichtzahlung des Beitrages kündigt (§ 39 VVG), dann macht er eine Mitteilung an die Zulassungsstelle, und die fordert den Halter auf, unverzüglich eine neue Versicherungsbestätigungskarte vorzulegen oder das Fahrzeug stillzulegen. Wenn das nicht geschieht, wird das Fahrzeug von Amts wegen stillgelegt und die Plaketten werden abgekratzt. Wenn das Fahrzeug nicht aufzufinden ist, wird es bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Parole "Die Hoffnung stirbt zuletzt". Heh Markt 123, nach Anzeige an das Strassenverkehrsamt kratzen die besonders gern, und belegen das, in Zeiten leerer Kassen, mit einem schönen Bußgeld.
Und die Nummer mit dem abgemeldeten und wieder zugelassenen Fahrzeug klappte glaube ich vor 5 Jahren auch nur noch bei Versicherern ohne Internetanschluss. Das kannst Du vergessen. Mittlerweile gibt es Zentralkomputer und diverse Abgleiche. Da sind wir Menschen außen vor. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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