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Verfasst am: 27.04.05, 22:09 Titel: Widerspruch gegen eine Note
Hallo,
ich bin grade Schüler an einem Niedersächsischen Gymnasium 13 Klasse, kurz vor dem ABI. Nun habe ich leider eine schlechte Note in Kunst kassiert (3Pts). Okay, diese Note hat eigentlich keinerlei Bedeutung, da ich noch drei weitere Kunst Kurse habe, aber trotzdem würde ich die Note nicht auf mir sitzen lassen. Ich bin der Meinung, dass die Lehrerin (max. 30 Jahre alt) die Klausuren ungerecht benotet und überhaupt auf dem Niveau einer Grundschullehrerin Unterrichtet.
Nun habe ich noch folgendes Problem: Neben Kunst unterrichtet diese Lehrerin auch noch Deutsch. Diese Lehrerin ist die zweite Lehrkraft, die meine Abiturklausur (P3) korrigieren wird. Kann ich da was gegen machen? Und wenn ich nicht mit der Korrektur einverstanden bin, kann ich dann nachträglich Einspruch gegen die Korrektur einlegen? Wie lange hab ich dafür Zeit?
Kann ich eigentlich etwas gegen diese schlechte Note in Kunst nachträglich tun? Diese Note ist zwar nicht wichtig, aber es hat sich in den letzten zwei Jahren mehr ein persönliches Problem entwickelt, ich denke es ist auch der Grund für die schlechte Note.
Wenn die Note keine Rolle spielt, wird man rechtlich wohl auch nichts dagegen machen können, es fehlt dann spätestens am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis. Ich finde es übrigens im Prinzip auch ganz in Ordnung, dass unser Rechtssystem in dieser Hinsicht Querulantentum keinen Vorschub leistet.
Die Lehrerin kann, wenn die begründete Besorgnis der Befangenheit besteht, als Korrektorin abgelehnt werden. Da genügt aber kein diffuses Unwohlsein, da braucht man schon einigermaßen handfeste äußere Tatsachen.
Wenn die Note keine Rolle spielt, wird man rechtlich wohl auch nichts dagegen machen können, es fehlt dann spätestens am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis. Ich finde es übrigens im Prinzip auch ganz in Ordnung, dass unser Rechtssystem in dieser Hinsicht Querulantentum keinen Vorschub leistet.
Für mich spielt diese Note wirklich keine Rolle, da ich Kunst noch in 12.1 und 12.2 hatte. Würde ich aber nur Unterricht in der 13en Klasse haben, dann hätte ich jetzt eine Unterkurs-Note, die direkt in mein ABI reingeht.
Zitat:
Die Lehrerin kann, wenn die begründete Besorgnis der Befangenheit besteht, als Korrektorin abgelehnt werden. Da genügt aber kein diffuses Unwohlsein, da braucht man schon einigermaßen handfeste äußere Tatsachen.
Was eindeutig beweisbar ist, ist dass die Lehrerin Bilder von mir verschwinden lässt. Das ist bis jetzt drei Mal passiert. Zwei Mal waren das Bilder, die ich per Hand hergestellt habe und einmal ein Bild, dass ich mit dem Computer gemacht habe. Was auch eindeutig ist, ist dass die Lehrerin mir unentschuldigte Fehltage aufgeschrieben hat. Zum ende eines Halbjahres hat sie mir dann diese unentschuldigte Fehltage gezeigt. Es warenn Tage an denen ich:
a) im Untericht war, ich weiß nicht, wieso Sie mich aufgeschrieben hat
b) Tage an denen ich von der Schulleitung vom Unterricht freigestellt wurde (im Lehrerzimmer gibt es eine Liste mit Schülern, die vom Unterricht befreit wurden)
c) Tage für die ich schon eine Entschuldigung / Atest vorgelegt habe und die Lehrerin dieses Atest handschriftlich abgezeichnet hat.
Eine andere Geschichte ist noch eine Klausur, die ich bei der Lehrerin nachschreiben musste. Bei uns gibt es für die Oberstufe einen off. Nachschreibtermin. An diesem Termin sollte ich die Kunstklausur nachschreiben. Ca. 10 Minuten saß ich im Raum, aber die Lehrerin kam nicht. Sie hat einfach vergessen, dass ich die Klausur nachschreiben muss. Ich durfte die dann an einem Ferientag schreiben.
Kann man etwas gegen ein solches Benehmen der Lehrerin machen?
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