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Anmeldung eines neu gewählten Vorstandes ins Vereinsregister

 
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E.K.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 25
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 11:51    Titel: Anmeldung eines neu gewählten Vorstandes ins Vereinsregister Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mit ist absolut klar, dass diese Frage für die meisten hier einfach zu beantworten ist.

Wie ist ein neu gewählter Vorstand dem Vereinsregister anzuzeigen. Reicht ein unterschriebenes Mitgliederversammlungsprotokoll oder sind weitere formale Nachweise zu erbringen.

Vielen Dank für die freundliche Unterstützung

E.K.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
was sagt denn der Rechtspfleger zu der Frage???

Es reicht das Protokoll mit den Unterschriften lt. Satzung.

Bei neuen Vorstandsmitgliedern brauchen diese nur gemeldet zu werden, wenn sie nach § 26 BGB den Verein auch nach außen vertreten.
In diesem Fall muss die Unterschrift dieser Vorstände beglaubigt mitgeliefert werden.

Gruß
HaWeThie
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 05:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
hawethie hat folgendes geschrieben::
In diesem Fall muss die Unterschrift dieser Vorstände beglaubigt mitgeliefert werden.

Die neu gewählten Vorstandsmitglieder gemäß § 26 BGB, also diejenigen, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten und in das Vereinsregister eingetragen werden, müssen öffentlich beglaubigt angemeldet werden.
Dazu wird ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt und vor den Augen der beglaubigenden Stelle (meist ein Notar) von sovielen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet, wie zur Vertretung des Vereines gemäß dessen Satzung erforderlich sind. Der Notar beglaubigt dann diese Unterschriften.
Eine "Unterschriftenprobe" aller neuen Vorstandsmitglieder ist nicht notwendig, hawethie.

Als Unterlagen sind die Einladung, die Tagesordnung und das Versammlungs- bzw. Wahlprotokoll beizufügen.

JS
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
also "unser" Rechtspfleger möchte immer die unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstände - also nicht aller, sondern nur derjenigen, die den Verein nach Außen vertreten dürfen.

Gruß
HaWeThie
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dann verlangt er entweder mehr als ihm zusteht - oder eure Satzung enthält keine Vorschrift, nach welcher eine bestimmte Auswahl der Vorstandsmitglieder zur Vertretung des Vereines ausreicht.
Dann müssen allerdings tatsächlich immer alle § 26 - Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

JS
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