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Fahrrrad geklaut- -keine Quittung! Und nun?

 
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tom901
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 18:56    Titel: Fahrrrad geklaut- -keine Quittung! Und nun? Antworten mit Zitat

Hallo,

zufällig haben wir gerade feststellen müssen, dass das Fahrrad meines Mannes geklaut wurde. Wir haben hier einen Gemeinschaftsfahrradkeller, der von allen Mietparteien genutzt wird und auch abgeschlossen ist. Das Fahrrad war auch abgeschlossen, abernun ist es weg. Jetzt ahbe ich alles auf den Kopf gestellt und die Quittung ist auch weg...Und nun? Was können wir jetzt tun? Kommt die Versicherung überhaupt dafür auf? Müssen wir das der Polizei melden?
Wäre sehr dankbar über ANtworten!!!

LG
Bianka
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 06:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bianka,

der Diebstahl muss der Polizei gemeldet werden, sonst besteht keine Ersatzpflicht.
Eine Quittung oder Kaufrechnung muiss nicht unbedingt vorgelegt werden. Der Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass er Eigentümer des betreffenden Fahrrades ist und dass es gestohlen wurde.
Für normale Fahrräde in der Preislage so von 200 bis 400 EUR genügen normalerweise die Angaben auf der Schadenmeldung.
Nur wenn man ein teureres Fahrrad ersetzt haben möchte, muss man nachweisen, dass ein solches vorhanden war.

Ach ja, noch was. aus der Schadenschilderung vermute ich mal, die Tür zum Fahrradkeller wurde nicht aufgebrochen. Dann gibts nur was von der Hausratversicherung, wenn "einfacher Fahrraddiebstahl" ausdrüclkich mitversichert ist.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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