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Kündigung des Mietverhältnisses durch ein Ehepartner

 
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uakguen
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Esslingen

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 13:28    Titel: Kündigung des Mietverhältnisses durch ein Ehepartner Antworten mit Zitat

Im diesem Beispiel stellt sich die Sachlage allgemein so dar: Nach 5 Jahren im gemeinsamen Wohnung kündigt ein Partner (A) das Mietverhältnis und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das eheliche Verhältbnis mit Partner B geht ins getrenntes Leben über. Vermieterin (C) akzeptiert dies mit folgender Begründung nicht: Zur Wirksamkeit der Kündigung des Mietverhältnisses bei einer Mehrheit von Mietern diese von allen auszusprechen ist. Nachdem der andere Ehepartner (B), die auch eine Mieterin ist, nicht gekündigt habe, beendet diese das Mietverhältnis nicht und der andere Ehepartner (A) müsse weiterhin bezahlen.
Ist das allgemein so gültig, dass wenn bei einer Trennung ein Ehepartner kündigt und auszieht so lange Miete zahlen muss bis die andere Partnerin ebenfalls kündigt ???
_________________
MfG
uakguen
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:14    Titel: Re: Kündigung des Mietverhältnisses durch ein Ehepartner Antworten mit Zitat

uakguen hat folgendes geschrieben::
Ist das allgemein so gültig, dass wenn bei einer Trennung ein Ehepartner kündigt und auszieht so lange Miete zahlen muss bis die andere Partnerin ebenfalls kündigt ???


Ja.
Es sei denn, der Vermieter ist damit einverstanden, einen der Partner aus dem Mietvertrag zu entlassen und den Vertrag mit dem verbleibenden Partner weiterzuführen.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 14:29    Titel: Re: Kündigung des Mietverhältnisses durch ein Ehepartner Antworten mit Zitat

uakguen hat folgendes geschrieben::
.... wenn bei einer Trennung ein Ehepartner kündigt und auszieht so lange Miete zahlen muss bis die andere Partnerin ebenfalls kündigt ???

Nicht nur kündigt, sondern ebenfalls auszieht. Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.
MfG
Lucky
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wittenpower
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Lautet der Mietvertrag auf Beide, so haften diese gesamtschuldnerisch. D.h. das Beide Vertrahspartner sind. Wird die Wohnung von einem Vertragspartner gekündigt, so steht der andere noch hierfür ein - sprich der Andere bleibt Mieter und somit für die Mietzahlung verantwortlich.
Ein Beendigung des Mietverhältnisses ist nur möglich, wenn die zweite Person auch kündigt!!!
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

wittenpower hat folgendes geschrieben::

Wird die Wohnung von einem Vertragspartner gekündigt, so steht der andere noch hierfür ein - sprich der Andere bleibt Mieter und somit für die Mietzahlung verantwortlich.


Das ist Blödsinn.
Der Mietvertrag kann nicht von einem Vertragspartner (wobei Vertragspartner i.d.R. einerseits der Vermieter und andererseits der Mieter ist) gekündigt werden sondern nur von allen Mietern gemeinsam.
Es sei denn, der Vermieter ist damit einverstanden, einen der Ehepartner aus dem Vertrag zu entlassen und den MV mit dem verbleibenden weiterzuführen.
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es eigentlich wenn der Vermieter zwar einverstanden ist aber der bleibende Mieter nicht? Z.B. weil Schäden in der Wohnung sind die von beiden verursacht wurden oder auch Renovierungen offen sind die eigentlich von beiden ausgeführt werden müßten. Ich denke dann kann der Vermieter einen Mieter auch nicht aus dem Mietvertrag entlassen.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Letztendlich müssen alle Vertragspartner damit einverstanden sein. Sowohl der VM als auch der verbleibende Mieter. Letzterer aber warum ? Schließlich haftet der andere Partner ja auch noch für die Mieten. Zumindest solange bis die endgültige Scheidung durch das Familiengericht ausgesprochen wurde. Dann wird der ausgezogene Mieter auch aus der Schuld entlassen. Aber nicht vorher.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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