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wohngeld rückforderung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.10.04, 14:32    Titel: wohngeld rückforderung Antworten mit Zitat

hallo,
aus finanziellen gründen, habe ich dem wohngeldamt 6 monate später gesagt, dass ich umgezogen bin.
jetzt wollen die 660€ zurück.
derzeit kann ich es nicht zurückzahlen, wie gehts nun weiter?

ich war student und bin derzeit arbeitssuchend.
mein vater ist rentner.
ich werde zu meinen eltern ziehn um das wohngeld zu sparen,die wohnen 100km entfernt von mir.

bitte gebt mir einen rat !!!!!!!
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 16:02    Titel: Re: wohngeld rückforderung Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
hallo,
aus finanziellen gründen, habe ich dem wohngeldamt 6 monate später gesagt, dass ich umgezogen bin.
jetzt wollen die 660€ zurück.
derzeit kann ich es nicht zurückzahlen, wie gehts nun weiter?


Was Sie oben mit "aus finanziellen Gründen" vage umschreiben, ist strafrechtlich Betrug. Sie Wohngeldbehörde kann den Fall an die Staatsanwaltschaft melden, dann gibt es zusätzlich zur Rückforderung noch ein Strafverfahren.

Wenn möglichst schnell gezahlt wird, erfolgt vielleicht keine Meldung oder es wirkt zumindest strafmildernd. Ansonsten siehe oben.

Außerdem kann die Stadt (als Wohngeldstelle) die Zwangsvollstreckung einleiten und z.B. nachsehen, ob irgendwelche pfändbaren Sachen vorhanden sind. Bei ca. 600 Euro wäre z.B. ein PKW gerade passend.

Man kann natürlich auch fragen, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Spätestens wenn sich die Polizei oder der Staatsanwaltschaft melden, sollten Sie zu einem Anwalt gehen.
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