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Versicherungsbetrug an der Künstlersozialkasse?

 
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Walter2
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 06:40    Titel: Versicherungsbetrug an der Künstlersozialkasse? Antworten mit Zitat

Ein Musikschulbetreiber mit ca. 50 freiberuflichen Musiklehrern ist dazu angehalten worden seine Beiträge zur Künstlersozialkasse zu entrichten. Nach den Angaben des Betreibers handelt es sich dabei um einen Betrag von über 50.000€ für die letzten 5 Jahre. Der Betreiber möchte den Betrag lieber in seine Tasche stecken und macht nun folgendes:

Alle freiberuflichen Pädagogen erhalten von einen Tag zum Anderen Verträge vom Musikschulbetreiber vorgelegt, die die Lehrkräfte an die Schüler bzw. die Eltern auszuhändigen haben, und auf denen geregelt wird, das der Lehrer den Vertrag mit den Schülern schließt. Auf diesen Verträgen soll nun kein Datum eingetragen werden. Diese Verträge zwischen Lehrern und Schüler/Eltern (die Unterzeichnenden) gehen nun an die Musikschule zurück und es wird nur das Anmeldedatum des Schülers eingetragen.

Weiterhin wird den Lehrern eine Vereinbarung vorgelegt, die auch ohne Datum zu unterschreiben ist und in der geregelt werden soll das der Lehrer kein Honorar einer Musikschule bezieht, sondern das dass Geld direkt von den Eltern auf ein Sammelkonto gebucht wird, von dem dann der Betreiber der Musikschule nach Abzug der Mietkosten und weitern Kosten die nicht näher definiert sind einen Teilbetrag an die Lehrer überweist.
Über eine genaue Regelung der Miet- und Verwaltungskosten usw. soll eine gesonderte Anlage Auskunft geben, welche aber nach Worten des Musikschulbetreibers nie geplant ist zu formulieren.

Meine Fragen nun:

1.Ist es rechtlich möglich sich so um seine Beiträge zur Künstlersozialkasse zu drücken?
2.Wie weit würden sich die Lehrkräfte strafbar machen falls überhaupt?
3.Wie verhält es sich steuerlich mit den Verträgen zwischen Lehrer/Schüler die ja einen wesentlich höheren Betrag ausweisen, als der den der Lehrer tatsächlich bekommt.


Für fachlich fundierte Äußerungen wäre ich und 49 weitere Musiklehrer sehr dankbar.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

also einfach mal aus dem Bauch heraus geantwortet: Nein, sich so drücken geht nicht. Ja, ihr macht euch strafbar, weil ihr von den Umständen wisst.

Ich kann dir allerdings keinen Rat geben, was man jetzt tun sollte.

Ich hoffe auf andere Antworten.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Informieren Sie sich doch einmal bei der Künstlersozialkasse ob dies so alles in Ordnung ist. Diese kann Ihnen auch jeden Fall sagen, ob Sie sich bei diesem Vorgehen strafbar machen oder nicht. Sie gehe dann auf jeden Fall sicher, sich nicht strafbar zu machen.
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