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Bin neu hier und hoffe auf Hilfe zu folgendem Fall:
A reicht im November 03 Abänderungsklage wegen Unterhalt für B ein.
Erste Verhandlung findet im September 04 statt, ohne Ergebnis, weil der Richter meint, er müsse den Fall ganz von vorn berechnen. Vertagt auf Februar 05. Dieser Termin wird abgesagt, ohne einen neuen bekannt zu geben.
Die Absage erfolgte mündlich an Anwalt von B, der netterweise den Anwalt von A informiert
A kann wegen Pfändung von B den Lebensunterhalt für das bei ihm lebende Kind nicht bestreiten.
Anfragen bei Gericht wegen einem neuen Termin verlaufen ergebnislos, weil der Richter nicht zu erreichen ist. Er ist zudem dafür bekannt, Verhandlungen bei denen sein Urteil verlangt wird so lange aufzuschieben, bis sich die Parteien außergerichtlich geeinigt haben.
Dieses ist jedoch nicht möglich. Mittlerweile reagiert Partei B auch nicht mehr auf Anfragen.
Da zuviel gezahlter Unterhalt nicht zurück gefordert werden kann, entsteht zudem ein wirtschaftlicher Schaden.
Was kann A tun, damit die Sache endlich verhandelt wird?
wurde kein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt?
wenn sich tatsächlich ohne ersichtlichen Grund nichts tut, gibt es die Dienstaufsichtsbechwerde beim Präsidenten des Landgerichts oder eine Untätigkeitsbeschwerde beim OLG, das macht manchen Richter schnell flott! _________________ H.L.
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