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Verfasst am: 29.04.05, 13:16 Titel: Was gegen Drückerkolonnen unternehmen?
Hallo,
was kann ein Mieter eines Mehrfamilienhauses gegen lästiges Vertretervolk unternehmen, das im Monatstakt im Namen einer bestimmten Firma X bei diesem aufschlägt?
Hat der Mieter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Vertretervolk? Wenn ja, wie kommt man an die ladungsfähige Anschrift?
Ist es möglich, die Firma X zumindestens als Mitstörer auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen?
Generell sehe ich ein Beweisbarkeitsproblem der eventuell unterlassungspflichtigen Handlung, da im Normalfalle diese Art von Kontakt nur mündlich und ohne Zeugen erfolgt und so im Zweifelsfalle Wort gegen Wort steht.
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