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abgezockt
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 20:06    Titel: Rechnungsstellung Antworten mit Zitat

Hallo, wäre sehr nett, wenn jemand mir diese Fragen beantworten könnte.

1.) Nach der Insolvenz einer Handwerksfirma im Jahr 2004 müssen noch immer Ausgangsrechnungen in Höhe von rd. 50 Tsd. euro erstellt werden.
Der Insolvenzverwalter hält es jedoch nicht für nötig dieses zu tun.

Ist das rechtlich i.O. ???

2.) Insolvenzverwalter gibt keine Auskunft über Zahlungseingänge.

Ist das rechtlich i.O. ???

3.) Insolvenzverwalter will keine Bilanzerstellen bzw. hat es noch nicht getan. Bilianz 2002 und 2003 fehlt ! Durch eine Bilanzerstellung würde die Forderungen des Finanzamtes gegen null tendieren -bisher ca. 40 tsd. euro

Ist das rechtlich i.O. ???


4.) Das Insolvenzkonto weisst z. Z. ein Guthaben von rd. 75 tsd. euro auf


nur als info


5.) Viele angemeldete Forderungen wurden vom INSO widersprochen andere von mir in der Höhe angezweifelt und auch Beweis darüber geführt, dass die Forderungen z.T. um 100 % überhöht sind.
Der Verwalter gibt mir jedoch keine Info ob die Forderungen inzwischen geändert wurden.


Ist das rechtlich i.O. ???


Danke für eure Antworten
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data
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 22:26    Titel: Re: Rechnungsstellung Antworten mit Zitat

Ich antworte Dir mal aus meiner Erfahrung, bin nicht insolvent, arbeite aber für einen IV, allerdings nicht als Anwalt!

abgezockt hat folgendes geschrieben::
1.) Nach der Insolvenz einer Handwerksfirma im Jahr 2004 müssen noch immer Ausgangsrechnungen in Höhe von rd. 50 Tsd. euro erstellt werden.
Der Insolvenzverwalter hält es jedoch nicht für nötig dieses zu tun.

Warum hast Du die Rechnungen nicht gestellt? Für ihn ist interessant, was am Eröffnungstag an Forderungen und Verbindlichkeiten existiert!

Wäre aber mal lustig, wenn Du die Gläubiger darüber informieren tätest Winken Ganz fies wäre es allerdings, wenn Du den Rechtspfleger darauf hinweisen würdest, am besten mit Zeugen und persönlich! Denn die Gläubiger würden ja so geschädigt!

abgezockt hat folgendes geschrieben::
2.) Insolvenzverwalter gibt keine Auskunft über Zahlungseingänge.

Ja, ist ja sein Geld, er verwaltet es, nicht mehr Dein Konto!

abgezockt hat folgendes geschrieben::
3.) Insolvenzverwalter will keine Bilanzerstellen bzw. hat es noch nicht getan. Bilianz 2002 und 2003 fehlt ! Durch eine Bilanzerstellung würde die Forderungen des Finanzamtes gegen null tendieren -bisher ca. 40 tsd. euro

Er muß diese Daten ansehen und wird nach allen Deinen Sünden der letzten Jahre suchen! Freue Dich, dass er noch nichts wíll!

abgezockt hat folgendes geschrieben::
4.) Das Insolvenzkonto weisst z. Z. ein Guthaben von rd. 75 tsd. euro auf

Sonst hätte er Dich nicht eröffnet, ich nehme an IN-Verfahren! Achnee, sonst hätte er dem Gericht nicht die Eröffnung vorgeschlagen! So muß es heissen! Fairerweise mußt Du aber auch sagen, wie hoch die Kreditkonten der Firma waren! Da haben ja die Banken auch Pech gehabt!

abgezockt hat folgendes geschrieben::
5.) Viele angemeldete Forderungen wurden vom INSO widersprochen andere von mir in der Höhe angezweifelt und auch Beweis darüber geführt, dass die Forderungen z.T. um 100 % überhöht sind.
Der Verwalter gibt mir jedoch keine Info ob die Forderungen inzwischen geändert wurden.

Muss er ja auch nicht, der feine Unterschied liegt in bestritten oder vorläufig bestritten!

Die wenigste Arbeit hätte der IV, wenn er einfach alles feststellen würde, ihm ist das eh egal, weil er alles Geld, abzgl. seiner Vergütung und den Gerichtskosten an die Gläubiger ausschütten wird! Ob der einzelne nun mehr oder weniger bekommt juckt ihn nicht!

Hoffe das war schonmal etwas...

P.S.: Wer ist den der Verwalter?
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abgezockt
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 11:16    Titel: Keine weiteren Verbindlichkeiten Antworten mit Zitat

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Tschja das ist es ja, es bestehen nur Forderungen vom Finanzamt 40 tsd., Krankenkasse 15 tsd., Lieferanten 5 tsd. BauBG 5 tsd. das wars dann auch schon.

ich hatte eine Gewerbeimmobilie, die der Verwalter, freihändig verkauft hat und dadurch wurden die Kreditkonten bezahlt, da die Bank als Grundschuldner eingetragen war.

Eine öffentliche Versteigerung hätte nachweislich einen erheblich höheren Verkaufserlös erziehlt. Dieses wäre aber mit mehr Arbeit verbunden gewesen und die scheut mein zu geteilter Verwalter.
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bilanz - kann er ruhig erstellen Smilie ist alles Sündenfrei


2001 letzte Steuerprüfung gehabt und auch die Herren vom Finanzamt haben nichts zu beanstaden gehabt.

Ein Muster-Steuerzahler war.
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es wird doch wohl ein Gläubiger dabei sein, mit dem Du gut kannst ?

Es wird Zeit, dass den selbstherrlichen Handeln der Insolvenzverwalter Einhalt geboten wird. Dieser Fall wäre ein Anfang. Er schmälert die Insolvenzmasse und das wird die Gläubiger ganz bestimmt interessieren.

MfG

ThoFa
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