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Verfasst am: 28.04.05, 22:03 Titel: Ich habe gleich mehrere Fragen!!
Hallo!
Mein Mann hat vor Privatinsolvenz anzumelden. Er hat von seiner ersten Frau knapp 20.000 € Schulden mit in die Ehe gebracht und zusammen haben wir uns auch noch Dinge im Wert von ca. 6000 € angeschafft. Alles auf Raten natürlich. Ich stecke quasi noch mitten in der Ausbildung und mein Mann ist zur Zeit leider wegen Krankheit zu Hause (seit ca. 8 Monaten). Wir haben versucht zu zahlen, was ging, aber jetzt geht nichts mehr und die Mahnungen häufen sich.
Wir haben uns auch schon beim Anwalt erkundigt, wie das mit dem Geld dann aussieht, wenn er vorraussichtlich im Mai wieder anfängt zu arbeiten. Nach der neuen, kommenden Pfängungstabelle sind 11€ von seinen 1598€ Pfändbar. Kann man das wirklich so sagen?
Da ich auch für einige Dinge unterschrieben habe, muss das Ganze dann auch von mir gemacht werden, oder kann beides über den Namen meines Mannes laufen? Wird das Kindergeld mit angerechnet? Ich hoffe einer versteht, was ich meine!!!
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter.
Verfasst am: 28.04.05, 22:23 Titel: Re: Ich habe gleich mehrere Fragen!!
verena. hat folgendes geschrieben::
Er hat von seiner ersten Frau knapp 20.000 € Schulden mit in die Ehe gebracht und zusammen haben wir uns auch noch Dinge im Wert von ca. 6000 € angeschafft. Alles auf Raten natürlich.
So natürlich ist das nicht, daß man 6000 Euro Ratenkäufe tätigt wenn man bereits 20000 Euro Schulden hat und diese nicht bezahlen kann. Der Verkäufer könnte auf die Idee kommen, daß Ihr Mann bereits wußte, daß er diese 6000 Euro nicht bezahlen wird (weil er es nicht kann). Das wäre dann Grund genug für eine Strafanzeige wegen Betruges. Es mag zwar sein daß nur ein paar Euro vom Gehalt pfändbar sind, aber das ändert nichts daran, daß ein Strafverfahren durchgeführt werden könnte. Falls man die Geldstrafe dann nicht bezahlen kann, könnte man auch ersatzweise die entsprechende Zeit im Gefängnis absitzen. Die Schulden sind damit aber auch noch nicht bezahlt.
Ihre Beschreibung ist natürlich nur sehr knapp, und man kann das nicht abschließend beurteilen. Deshalb haben Sie ja auch zurecht einen Anwalt befragt. Aber so weit zu sehen ist, würde ich den Gläubigern (also den Händlern, die Waren für 6000 Euro auf Raten verkauft haben) schon dringend empfehlen, ein Strafverfahren einzuleiten. Das hätte nämlich den ganz wichtigen Nebeneffekt, daß diese Forderungen durch die Privatinsolvenz nicht erlöschen. Fragen Sie auch dazu Ihren Anwalt.
Verfasst am: 28.04.05, 22:28 Titel: habe noch etwas vergesen!!
Wenn ich in zwei Jahren mit meiner Ausbildung fertig bin und ich dann -so Gott will- einen Teilzeijob bekommen sollte, wird mein Gehalt dann auch mit angerechnet?
Wir haben schon sehr viel abbezahlen können, da mein Mann aber krankheitsbedingt vom Dienst "befreit" wurde, können wir es einfach nicht mehr zahlen. Das konnte vorher keiner wissen. Seitdem mein Mann nicht mehr arbeiten kann, sind wir ständig beim Anwalt, um ihn um Rat zu fragen. Ich war aber schon länger nicht mehr mit und habe deswegen so viele Fragen. Der Anwalt steht ja auch schon seit längerem in Kontakt mit einigen Gläubigern. Aber darum ging es ja jetzt gar nicht,
Wir haben schon sehr viel abbezahlen können, da mein Mann aber krankheitsbedingt vom Dienst "befreit" wurde, können wir es einfach nicht mehr zahlen. Das konnte vorher keiner wissen.
Das ist natürlich ein Argument dafür, daß es doch kein Betrug war. Ich hoffe, ich hatte Sie mit meiner Antwort nicht allzu sehr erschreckt. Aber grundsätzlich steht das Problem schon im Raum: wenn jemand bereits pleite ist und immer noch auf Rechnung einkauft, obwohl er schon weiß daß er das nicht bezahlen kann, wäre es eine Straftat.
Deshalb ist es sehr gut, daß Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Damit kann man vermeiden, auch noch in diese Falle eines Strafverfahrens wegen Betruges zu tappen.
Verlassen Sie sich besser auf die Empfehlungen des Anwaltes, der kennt den Fall besser als die Mitleser hier im Forum.
Verfasst am: 29.04.05, 15:35 Titel: Re: Ich habe gleich mehrere Fragen!!
Hallo,
verena. hat folgendes geschrieben::
Wir haben uns auch schon beim Anwalt erkundigt, wie das mit dem Geld dann aussieht, wenn er vorraussichtlich im Mai wieder anfängt zu arbeiten. Nach der neuen, kommenden Pfängungstabelle sind 11€ von seinen 1598€ Pfändbar. Kann man das wirklich so sagen?
Bei diesem pfändbaren Betrag müsset noch eine unterhaltsberechtigte Person dabei sein. Zahlt er der Frau Unterhalt oder gibts da noch ein Kind ?
verena. hat folgendes geschrieben::
Da ich auch für einige Dinge unterschrieben habe, muss das Ganze dann auch von mir gemacht werden, oder kann beides über den Namen meines Mannes laufen?
Nein eine Insolvenz kann nur jeder für sich selbst durchführen.
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