Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung bei Dienstunfähigkeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung bei Dienstunfähigkeit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
HWS28
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 19:13    Titel: Kündigung bei Dienstunfähigkeit? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zu den Möglichkeiten der Dienststelle, mich als Beamte auf Widerruf (Lehramtsanwärterin) zu kündigen.

Dazu möchte ich vorab den Sachverhalt schildern und hoffe, dass ich mich möglichst kurz fassen kann:
Im Februar 2001 begann ich mein Referendariat und wurde als Beamte auf Widerruf vereidigt. Im Oktober 2002 erlitt ich auf der Heimfahrt vom Seminar einen Verkehrsunfall, der auch im Nov. 2002 als Wegeunfall von der Bezirksregierung anerkannt wurde. Zunächst war ich nur kurz krank geschrieben (da danach die 14 Tage Herbstferien folgten) und bin nach den Herbstferien wieder arbeiten gegangen, da eine Examensprüfung anstand. Diese habe ich dann nicht bestanden, aber ich kann leider nicht nachweisen, dass ich sie aufgrund weiterhin bestehender Beschwerden von dem Unfall nicht bestanden habe. Ich bekam danach eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um 1 Jahr. Trotz weiterhin teilweise recht starker bEschwerden bin ich weiter arbeiten gegangen, da ich mich ja an der neuen Schule einleben wollte und die Ärzte auch sagten, es wäre schon nicht so schlimm. Dennoch musste ich mich zwischendurch immer mal wieder für einige Tage krank schreiben lassen.
Ende Mai 2003 erlitt ich dann wegen der weiterhin bestehenden starken Beschwerden einen totalen Zusammenbruch mit folgenden Krankenhausaufenthalten und bin jetzt seit Juni 2003 fortlaufend krank geschrieben.
Im November 2003 musste ich das erste Mal zum Amtsarzt. Damals kam ich mehr oder weniger gerade aus dem Krankenhaus und der Arzt dort hatte mir Hoffnung gemacht, dass ich möglicherweise bald wieder arbeiten könne. Aus diesem Grund gab mir der Amtsarzt noch eine Frist und schrieb mich noch nicht dienstunfähig. Aber leider änderte ich an meinem Zustand nichts.
Im Juli 2004 war ich dann erneut beim Amtsarzt. Erst im Juni 2004 war die endgültige Ursache für meine andauernden Becshwerden nach dem Unfall entdeckt worden (Halswirbelverletzung). Da zu diesem Zeitpunkt gerade neue Therapien begonnen hatten, gab mir der Amtsarzt erneut eine weitere "Schonfrist".
Im Januar 2005 war ich bei einem neuen Spezialisten, der eine noch genauere Diagnose stellen konnte. Danach werden auf jeden Fall dauernde Schäden an der Halswirbelsäule bleiben, aber er meinte, ich könne trotzdem, wenn die akuten Beschwerden besser würden, wieder arbeiten gehen. Damals nannte er als mögliche Zeitspanne Sommer oder Herbst. Allerdings könne ich wohl erstmal nur in Teilzzeit arbeiten.
In der Zwischenzeit wurde mir aufgrund der Unfallfolgen ein GdB von 30 anerkannt.

Jetzt habe ich einen neuen Amtsarzttermin und ich fürchte nun, dass der Amtsarzt mir nicht nochmal eine Frist gibt. Daraus ergeben sich jetzt meine Fragen:
1) Ist es grundsätzlich möglich, dass ein Referendariat in Teilzeit abgeleistet wird, auch wenn die Prüfungsordnung das eigentlich nicht vorsieht?
2) Darf der Amtsarzt mich (trotz weiterer Heilungschancen) dienstunfähig schreiben obwohl ich noch in der Ausbildung bin? Wird dann das Beamtenverhältnis sofort beendet?
3) Hilft mir die Anerkennung einer Behinderung (GdB von 30)?
4) Wenn der Amtsarzt mich jetzt endgültig dienstunfähig schreibt - habe ich dann irgendwelche finanziellen Ansprüche (denn es handelt sich ja um Folgen aus einem anerkannten Dienstunfall)? Oder stehe ich dann völlig mittellos da?

Ich weiß, dass das ein schwieriges Problem ist, aber vielleicht kann mir ja doch der ein oder andere einige Fragen beantworten und mir so etwas Angst und Ungewissheit nehmen. Dafür wäre ich sehr dankbar!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HWS28
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mittlerweile hat der Amtsarzt entschieden und er wird der Bezirksregierung mitteilen, dass ich auch weiterhin dienstunfähig bin.
DAs bedeutet nun für mich wohl, dass ich jetzt aus dem Beamtenverhältnis (Beamte auf Widerruf) ausscheiden muss. Allerdings konnte mir bisher keiner sagen, welchen Status ich dann habe (Arbeitslos, Sozialhilfeempfänger...) und daher weiß ich auch nicht, wie ich in Zukunft finanziell abgesichert bin.
Habe mich schon bei der Gewerkschaft erkundigt, aber die können mir bisher auch nicht sagen, ob die Bezirksregierung noch weiterhin für mich aufkommen muss, da ja ein Dienstunfall zur dienstunfähigkeit geführt hat.

Vielleicht kann mir hier jemand dazu nähere Informationen geben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habs zugegeben nur quer gelegen.

Aber, die hier anstehenden Fragen sollten mit einem kompeten Rechtsberater erörtert werden.

Gruß
Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.