Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hilfe beim Ausfüllen des Mahnbescheides
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hilfe beim Ausfüllen des Mahnbescheides

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Nippi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 21:15    Titel: Hilfe beim Ausfüllen des Mahnbescheides Antworten mit Zitat

M hat einen Pachtvertrag zur Nutzung gewerbl. Räume unterzeichnet. M zahlt nicht und wird nach 2 aufeinanderfolgenden Monatsmieten, mit der M in Verzug ist fristlos von V (Vermieter) gekündigt. Bis heute keine Mietzahlung, nun soll Mahnbescheid beantragt werden.


Vielleicht kann mir jemand zum Ausfüllen eines Mahnbescheides folgende Frsgen beantworten:

1. M wohnt zur Untermiete bei Freund. Kann ich als Zusatz beim Familiennamen schreiben wohnhaft bei xyz in Klammern?

2. Was bedeutet es, ganz unten "Der Anspruch hängt von einer Gegenleistung ab, die erbracht wurde oder nicht erbracht. Was muss V bei Mietschulden ankreuzen?

3. Durch die fristlose Kündigung des Pachtvertrages musste V neue Zeitungsanzeigen schalten, um die Räumlichkeiten möglichst schnell neu zu vermieten. Kann V diese Kosten ebenfalls geltend machen und wenn ja, unter Katalognr. 1 (Anzeigen in Zeitungen) oder unter 28 (Schadensersatz). Wozu zählt dies in dem Fall?

4. Die Räume wurden derzeit von V sehr sauber an M übergeben. Nach Verlassen von M der Räume, waren siese mehr als dreckig. V musste daher erst einmal eine Grundreinigung vornehmen. Können diese Kosten (Putzarbeiten von V selbst verrichtet) angesetzt werden und wenn ja unter was? Welche Katalognr.?


Ich danke für jede Hilfe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.