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Verfasst am: 07.10.04, 19:28 Titel: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente
Hallo, etwas ungewöhnlich wird meine Frage anmuten.........
Wenn ich vom 400€ Job auf Teilzeit umsteige, muß ich dann auch noch einmal Krankenkassenbeiträge und in die Rentenversicherung einzahlen?
Jedenfalls erhöht sich meine Rente (297€) nicht mehr, weil ich das Rentenalter erreicht habe.
Beiträge zur Krankenkasse werden von der Rente abgezogen.
Wäre dankbar für eine kompetente Antwort...................
Verfasst am: 07.10.04, 19:59 Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente
Hallo!
DU BRAUCHST RECHTE!
Recht ist nichts anderes als eine Wert. Die Recht als Wert bedeutet dass man als Mensch ein etwas ist dass existiert und mit Ansprüchen geprägt ist die ihm das Recht auf Leben subjektiv und objektiv bietet. Der Mensch muss mit Ansprüchen geprägt sein bzw. Ansprüche besitzen. Recht ist es nicht wenn man keine Ansprüchen hat, den dann hat man auch kein Leben.
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