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Hallo ...
ich weiß nicht genau, ob das hier das richtige Forum für diesen Beitrag ist, es scheint mir aber das einzige zu sein was zu meiner Frage passt....
Folgender Fall ...
Person A plant ein Geschäft und nimmt dafür einen Kredit auf, um die gewünschte Höhe zu bekommen, wird eine Person B als Bürge über 15.000 Euro eingetragen. Das Geschäft geht pleite und Person A nimmt einen Job als Angestellter an und zahlt monatlich seine Raten weiter .... Person A beschließt irgendwann seinen Job zu kündigen geht fast ausschließlich schwarz arbeiten und zahlt seine Raten nicht mehr ab. Es kommt wie es kommen musste Person B werden die 15.000 Euro gepfändet. Person B hat ja nun das Recht die 15.000 Euro bei Person A einzuklagen oder? Person A verdient aber (offiziell) zu wenig, das er nicht gepfändet werden kann und Person B bleibt quasi nur der Schuldschein und das warten darauf das Person A mal wieder etwas mehr verdient ...oder? Nun ist Person B schon 70 Jahre und will sich damit nicht mehr rum ärgern ... hat Person B das recht und die Möglichkeit diesen Schuldschein über 15.000 Euro an irgendjemand (ein Inkasso Büro eine Bank oder sonst irgend jemanden) zu verkaufen ... z.B. für 10.000 Euro oder weniger um wenigstens einen Teil des Geldes zu sehen und um nie mehr Kontakt mit Person A haben zu müssen....?? Ist sowas rechtlich sauber und gestattet, was müsste Person B beachten, an wen sich wenden und wie läuft sowas?
Ich hoffe ich konnte veständlich machen worum es mir geht ...
Vielen Dank für die Antworten ...
MfG Methos
Person B hat eine Forderung. Natürlich kann er diese an jemand anderes abtreten. Die Kleinanzeigen der Zeitungen sind voll von solchen Titelaufkäufern.
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