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von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente

 
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flambee
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 19:39    Titel: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente Antworten mit Zitat

Hallo, etwas ungewöhnlich wird meine Frage anmuten.........
Wenn ich vom 400€ Job auf Teilzeit umsteige, muß ich dann auch noch einmal Krankenkassenbeiträge und in die Rentenversicherung einzahlen?
Jedenfalls erhöht sich meine Rente (297€) nicht mehr, weil ich das Rentenalter erreicht habe.
Beiträge zur Krankenkasse werden von der Rente abgezogen.
Wäre dankbar für eine kompetente Antwort...................
flambee
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 21:22    Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente Antworten mit Zitat

flambee hat folgendes geschrieben::

Wenn ich vom 400€ Job auf Teilzeit umsteige, muß ich dann auch noch einmal Krankenkassenbeiträge und in die Rentenversicherung einzahlen?
Jedenfalls erhöht sich meine Rente (297€) nicht mehr, weil ich das Rentenalter erreicht habe.
Beiträge zur Krankenkasse werden von der Rente abgezogen.


Rentenbeiträge: muß nur der Arbeitgeber seine Hälfte zahlen (sofern sich die Regelung nicht geändert hat, es gab da mal Streit dazu).

Krankenkasse: ja, hier zählt das gesamte beitragspflichtige Einkommen bis zur Bemessungsgrenze, und dazu gehören Renten und Löhne. Die Überlegung "ich bin doch schon versichert" taucht hier zwar oft auf, aber bis jetzt ist eben der Beitrag noch auf das Gesamteinkommen zu beziehen und steigt deshalb bei höherem Einkommen.
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 07:08    Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente Antworten mit Zitat

Das ist so nur dann richtig, wenn Sie schon 65 sind. Denn bei Bezug einer Vollrente vor dem 65. Lj. darf man nur bis zu 345 € dazuverdienen.
_________________
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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flambee
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 07:26    Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente Antworten mit Zitat

Hallo,
natürlich bin ich über 65, deshalb auch Vollrente...............
Das sich die KK-Beiträge erhöhen mit größerem Einkommen, habe ich gecheckt; aber was ist mit der Rentenversicherung?
Gruß
Flambee
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Old Piper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 08:38    Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente Antworten mit Zitat

Als Bezieher einer Altersvollrente sind Sie in der RV versicherungsfrei (in der Arbeitslosenversicherung auch, glaube ich), d.h. von Ihrem Gehalt werden keine Arbeitnehmeranteile abgezogen. Der Arbeitgeber muss seinen Anteil aber trotzdem bezahlen. Dieser Anteil kommt Ihrer Rente nicht mehr zugute, es ist eher eine Art "Schutzgebühr", damit er nicht nur noch Altersvollrentner beschäftigt.
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MfG
Old Piper
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