Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Leider Duplikat. Tut mir leid. Werd´s noch lernen.
Hallo und guten Abend (oder je nachdem auch Morgen),
vielleicht kann mir jemand in folgenden Wahlverfahrens-Fragen weiter helfen.
In der Vereinssatzung ist zu Wahlverfahrensfragen nichts geregelt.
Kürzlich war ein Vorstandsposten neu zu besetzen. Es gab zwei Kandidaten. Keiner von beiden erhielt die erforderliche Mehrheit.
Nun (also ohne vorherige Aufklärung vor dem ersten Wahlgang) beschloss der Wahlleiter für den zweiten Wahlgang folgendermaßen vorzugehen (und bekam auf der Versammlung auf die Frage, ob etwas dagegen spräche, keine Reaktion).
Er erklärte, man würde jetzt so vorgehen, dass nun nur noch der Kandidat, der zwar auch nicht die Mehrheit der erforderlichen Stimmen erhalten hatte, aber mehr Ja-Stimmen als der Konkurrent, dass also nur dieser noch zur Wahl stünde.
So wurde die zweite Wahl auch durchgeführt und der Kandidat erhielt die erforderliche Mehrheit.
Nun die Fragen:
1. Der Wahlleiter kann zwar das Verfahren bestimmen, nach dem gewählt wird, wenn dazu nichts in der Satzung steht. Kann er aber so weit gehen, dass ein Kandiat durch den nachträglich eingeführten Wahlmodus von der weiteren Kandidatur ausgeschlosssen ist?
2. War die Wahl, wie ich annehme, deshalb unwirksam? Und wenn ja, gibt es eine Frist, in der das zu beanstanden wäre?
3. Hätte für den zweiten Wahlgang auch noch jemand drittes kandidieren können?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.