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In D erhobene Umsatzsteuer für ausl. Unternehmen

 
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Silke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 08:41    Titel: In D erhobene Umsatzsteuer für ausl. Unternehmen Antworten mit Zitat

Welche Vorschrift im dt. Steuerrecht regelt die Rückzahlung von in Deutschland gezahlten Umsatzsteuern ins Ausland? Es geht um Warenlieferungen von Italien nach D und um die in D erhobene Umsatzsteuer. Da das Unternehmen keine Filialen in D hat, ist eine Verrechnung nicht möglich.
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Silke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 09:05    Titel: Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige S Antworten mit Zitat

Um genauer zu sein, geht es um die Umsetzung der Richtlinien:

Achte Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige


Dreizehnte Richtlinie 86/560/EWG des Rates vom 17. November 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige

und um die Warenlieferungen eines ital. Unternehmens nach D
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faxx
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten beim Finanzamt in Saarlouis nachfragen. Die sind für derartige Erstattungsansprüche zuständig, sofern sie begründet sind.
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