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Verfasst am: 02.05.05, 16:40 Titel: Ausbilder mit unzureichender Qualifikation
Hallo,
ich nehme das erste Mal an einem Forum teil und bin gespannt, wie es so läuft.
Ich habe an einer Umschulungsmaßnahme teilgenommen, die vom Arbeitsamt finanziert wurde. Leider verfügt der Bildungsträger, meiner Meinung nach, nicht über geeignetes Personal, um in den neuen Ausbildungsberuf umzuschulen. Von vielen Lehrern werden daher überwiegend nur allgemeine kaufmännische Grundkenntnisse vermittelt.
Im Rahmen von Sparmaßnahmen wurden auch noch weitere Lehrer eingespart, so dass keine richtige Prüfungsvorbereitung mehr möglich war, da verbliebene Lehrer sich in komplett neue Themengebiete einarbeiten sollten. Dies ist leider aus verschiedenen Gründen nicht gelungen und oft musste sich ein Lehrer von den Umschüler eines Besseren belehren lassen, wie es sich hier oder da verhält. Der Lehrer kam teilweise komplett unvorbereitet in den Unterricht. So wurde dann oft versucht, nicht zu sehr in die Tiefe zu gehen.
Bei der Handelskammerprüfung wurde jedoch sehr fachspezifisch abgefragt. Es musste definitiv Wissen bewiesen werden, welches vom Bildungsträger während der gesamten Kursdauer nicht vermittelt wurde. Dadurch wurde es sebst den bemühmtesten Teilnehmern dieses Kurses unmöglich gemacht alle Fragen korrekt zu beantworten. Da die Prüfung zusammen mit den Erstauszubildenen stattgefunden hat, erfuhren wir, dass jene wesentlich besser unterrichtet wurden als wir Umschüler. Das Problem ist, dass einige vermuten, dass sie eine vier oder gar eine fünf bekommen werden, womit die Bewerbungen am Arbeitsmarkt drastisch erschwert werden.
Das ist nicht besonders fair, wenn man sich wochenlang auf die Prüfung vorbereitet hat und nur durch Nutzung von selbstständig besorgten Informationsinhalten die Prüfung überhaupt zu bestehen.
Nun würde mich interessieren,
1. ob es eine Möglichkeit gibt, dass bei der Korrektur der Arbeiten andere Bewertungskriterien zu Grunde gelegt werden könnten, so dass die Besten doch noch eine eins bekommen und die anderen entsprechend? Denn wie kann man denn etwas wissen, was nie unterrichtet wurde?
2. ob man rechtliche Schritte gegen die Schule einleiten lassen kann, die sie zwingt ihr Personal entsprechend der Ausbildungsrahmenpläne aller angebotenen Berufsbilder zu qualifizieren.
Für Antworten und Tipps bedanke ich mich recht herzlich im Voraus!
Sie schreiben leider nicht, als was Sie geprüft wurden. Generell kann man sagen, dass der Rahmen des zulässigen Prüfungsstoffs durch die Prüfungsordnungen gesteckt wird, wobei diese Prüfungsordnungen bei IHK-Prüfungen grundsätzlich sehr inhaltsarm sind. Da es sich nicht um ein wissenschaftliches Studium handelt, darf zudem nur gefragt werden, was auch Unterrichtsgegenstand war. Wenn hiergegen verstoßen wurde, bedeutet das aber nicht, dass der Bewertungsmaßstab zu verschieben ist. Die Prüfungen müssten, wenn sie erfolgreich angefochten würden, wiederholt werden.
Das Einleiten rechtlicher Schritte gegen den privaten Bildungsträger dürfte problematisch werden. Das Arbeitsamt, welches den Lehrgang für Sie bezahlt hat, könnte theoretisch mindern, wobei sich hier vielfältige zivilrechtliche Probleme auftun dürften. Hätte die schlechte Unterrichtsleistung nicht zuvor gerügt werden müssen? Wo liegt der Schaden, wenn die Prüfung bestanden wurde?
Zum einen läuft die Prüfung noch und daher sind die Ergebnisse noch nicht bekannt und zum anderen ist es nicht besoders schön, wenn man eine vier im Kaufmannsbrief hat. Es ist nicht nur ziemlich peinlich, sondern bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage auch nicht besonders aussichtsreich. Und man macht eine Umschulung, um seine Aussichten zu verbessern und sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und nicht um 18 Monate totzuschlagen.
Die Umschüler müssen teilweise sehr viel kämpfen, um die Umschulung vom Arbeitsamt genehmigt zu bekommen. Man stellt sich darauf ein die nächsten 1,5 Jahre mit sehr wenig Geld zurechtzukommen, aber es soll ja was dabei herauskommen. Dann gehen sie voller eifer hin, doch statt etwas sinnvolles beigebracht zu bekommen werden sie teilweise stundenlang im EDV-Raum abgestellt, früher aus dem Unterricht entlassen oder mit berufsbildfremden Tätigkeiten beschäftigt.
Ich finde es Unverantwortlich wie der Bildungsträger mit Steuergeldern umgeht und vielen Menschen die Zeit raubt, statt sie mit Wissen zu bedienen. Es ist ein Nehmen ohne Geben!
Auch wenn vielleicht für uns nicht mehr viel bei einer Klage rauskommen sollte, muss man sich fragen, ob das immer so weitergehen muss und ob man nicht auch eine gewisse Verantwortung anderen gegenüber trägt?
Das mit dem vorher beschweren ist so eine Sache, denn erstens denkt man, dass es noch besser werden wird und zweitens weiß man nicht, wo und wie man sich beschweren kann.
In den Verwaltungsbüros wird man nicht ernst genommen! Dort entlassen sie lieber den einzigen Lehrer (vor etwa einem Jahr), der ein wichtiges Fach unterrichten kann und übergeben sein Fach einem der von AV-Medien und Rechten nichts versteht und null motiviert ist und wir vorerst in jenem Fach garkeinen Unterricht haben. Der befähigte Fachlehrer hat aber erfolgreich geklagt und ist immer noch bei dem besagten Bildungsträger beschäftigt. Es wurden auch unsererseits Versuche unternommen ihn wieder als Lehrer zurück zu bekommen aber ohne Erfolg.
am einfachsten wäre es, wenn Sie ein Ausbildungsheft geführt hätten. Mit dem ließe sich nachweisen, welche Themen im Unterricht durchgenommen wurden. Ich vermute, dass der Bildungsträger ein Tagebuch führte über den täglichen Unterrichtsstoff. Hatten Sie Einblick in das Tagebuch? Haben Sie verglichen, was die Lehrer da reingeschrieben haben und ob der Unterricht gehalten wurde?
Der Ausbildungsbetrieb ist zu Schadenersatz verpflichtet, wenn prüfungsrelevanter Stoff nicht unterrichtet wurde. Aber der Geschädigte muss nachweisen, dass der Stoff nicht vermittelt wurde.
Ich drücke Ihnen den Daumen, dass die Prüfung ordentlich ausfällt.
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