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Verfasst am: 02.05.05, 17:16 Titel: Wie lange darf ein entstandener Schaden zurück liegen?
Hallo!
Wie lange darf ein entstandener Schaden z.B. am Kühlschrank zurückliegen?
Vor drei Wochen hatten wir ne Party, irgendwie hat ein Gast vom Kühlschrank die Tiefkühlfachtür abgerissen. Wir haben erste gedacht man kann das irgendwie wieder reparieren, aber leider geht das nicht.
Kann ich das jetzt noch der Versicherung melden?
Gruß Patty
.. Klar, melden würde ich den Fall natürlich mit der Erklärung, warum er erst so spät gemeldet wird. Allerdings können Sie den Schaden nicht melden, sondern der Gast, der den Schaden verursacht hat, muss ihn seiner Privathaftpflicht melden.
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