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Hallo,
ich habe einen schwer geistig behinderten Sohn und erhalten den höchsten Pauschbetrag beim Jahressteuerausgleich. Damit ist eigentlich alles abggolten, Nun habe ich gehört, dass doch zusätzlich die Fahrtkosten, die man mit dem behinderten Kind machen muß (z.b. zum Arzt) geltend machen kann.
Meine Fragen:
1 Ist das so richtig?
2. welcher Kilometersatz zählt 0,30 EUR oder etwas mehr,weil es Mitfahrer gibt, bzw. einen Erwachsenen, der das Kind fährt
3. Werden, bei diesen "außergewöhlichen Belastunge" die zumutbare Belastung (zw. 1 und 4 % vom Einkommen) abgzogen oder zählt diese Position vom ersten Cent an (so wie z.B. bei Unterhaltsleistungen)
Danke für Euere Antworten
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