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Verfasst am: 08.10.04, 06:00 Titel: Keine zwei 3-Monats-Rezepte innerhalb eines Quartals
Am 27. September 2004, also kurz vor Quartalsende, wurde ich in der Praxis meiner Gynäkologin abgewiesen, als ich mir ein neues Rezept für eine 3-Monats-Packung eines Hormonpräparates ausstellen lassen wollte. Das vorherige Rezept wurde am 2. Juli 2004, also zu Beginn des Quartals, ausgestellt. Argument der Sprechstundenhilfe war zunächst, dass die Krankenkasse die Ausstellung von zwei 3-Monats-Rezepten innerhalb eines Quartals nicht zulässt.
Nachdem ich mich bei meiner Krankenkasse diesbezüglich erkundigt und die Auskunft erhalten habe, dass es eine derartige Richtlinie seitens der Krankenkassen nicht gibt, habe ich die Gynäkologin nochmals auf diesen Sachverhalt angesprochen. Sie teilte mir mit, daß sie Probleme mit ihrem Arzneimittel-Budget habe und die Arzthelferinnen strikte Anweisung hätten, kein zweites Rezept für eine 3-Monats-Packung innerhalb eines Quartals auszustellen. Wenn mir dadurch einige Tage lang das verordnete Medikament nicht zur Verfügung steht (da ja eine Monatspackung genau für 4 Wochen, aber nicht für einen Kalendermonat reicht), dann solle ich eben für die paar Tage mit der Einnahme aussetzen.
Meine Frage: gibt es eine Rechtsgrundlage für eine derartige Verschreibungs- bzw. Nicht-Verschreibungs-Praxis?
Verfasst am: 09.10.04, 17:48 Titel: Re: Keine zwei 3-Monats-Rezepte innerhalb eines Quartals
Hallo,
bin Arzthelferin in einer gynäkologischen Praxis. Möchte Ihnen gerne das kurz erklären.
Eine Regelung seitens der Krankenkasse, daß man nicht 2 x eine 3-Monats-Packung aufschreiben darf gibt es nicht. Aber es gibt eine Art Budget. Liegt eine Praxis über dem Durchschnitt der andere Ärzte, kann es dazu kommen, daß der Arzt einen Regreß bekommt. In diesem Regreß müßte er genau auflisten, wieso, weshalb, warum ect. er über dem Durchschnitt steht.
Natürlich steht der Arzt nicht gleich vor einem Regreß wenn er einbishen dem Budget überschreitet. Aus diesem Grund müßen die Praxen, auch unsere Praxis, darauf achten das nur soviel verschreiben wird, daß es einen Quartal reicht.
So jetzt sagen Sie ja selbst, was natürlich stimmt, das das überhaupt nicht für ein Quartal reicht. In dieser Sache muß ich sagen, verstehe ich das vorgehen der Praxis nicht. In unserer Praxis wird das gehandhabt, daß wenn es für uns einsichtlich ist, daß Ihnen das nicht reicht, dann bekommen Sie ein weiteres Rezept, nur da! Sonst auch nicht.
Was bitter ist, die Kassen reden sich raus, die Ärzte würden vielleicht, können aus Budgetgründen nicht. Und am Ende sind die Patienten die dummen!
Reden Sie nochmals mit Ihren Frauenarzt selbst, erklären Sie ihm das das nicht reicht. Falls er auf stur stellt, Hausarzt fragen, diese verschreiben es auch manchmal.
Warum lassen Sie sich das nächste mal nicht sofort ein 6-Monatsrezept austellen? Da dürfte es doch gar keine Probleme geben!! Im Übrigen würde ich mir mal überlegen ob ich an Ihrer Stelle nicht die Ärtzin wechseln würde, wenn diese so mit Ihnen umspringt. Hat Ihre Ärtzin noch nichts von Patientenservice gehört?? Und warum sollten Sie sich für das Budget Ihrer Ärztin interessieren??
Bedenken Sie aber, daß bei einem 6- Monatsbedarf 1 Quartal übersprungen werden könnte und Sie somit nicht mehr die Zuzahlungserleichterungen für chronisch Kranke erhalten können.
Definition des Gesetzgebers: Chronisch krank ist nur, wer innerhalb der letzten 4 Quartale vor Antragstellung in JEDEM Quartal mindestens einen Arzt-Patientenkontakt hatte.
So kann sich das Bevorraten mit Medikamenten auch als böser finanzieller Reinfall erweisen.
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