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Verfasst am: 03.05.05, 12:47 Titel: Anspruch auf ALG im Insolvenzfall
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage in diesem Forum richtig bin.
Folgender Sachverhalt interessiert mich:
Arbeitnehmer A ist seit dem 17.06.2004 bei der Firma F angestellt.
Firma F hat kürzlich Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt.
Das Verfahren wird voraussichtlich am 01.06.2005 eröffnet.
Arbeitnehmer A hat dann die 360-Tage-Frist zur Beantragung von ALG nicht erfüllt – Oder?
Die Arbeitnehmer werden ab dem 01.06.2005 von der Arbeit freigestellt (Stichwort: auslaufende Arbeitsverträge). Die Kündigung wird dann wahrscheinlich zum 31.07./15.08. erfolgen.
Auf der Internetseite der Agentur für Arbeit habe ich gefunden, dass Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses ohne Entgletzahlung bis zu einem Monat mitgerechnet werden.
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