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Zwei Roller gestohlen: Verschiedene Wiederbeschaffungswerte

 
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Daniel
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 07:42    Titel: Zwei Roller gestohlen: Verschiedene Wiederbeschaffungswerte Antworten mit Zitat

Mich hat dieses Jahr bisher irgendwie das Pech verfolgt: Im Februar habe ich mir einen Motorroller (Peugeot Speedfight) gekauft, der mir nach 850km im April gestohlen wurde.
Im Juni habe ich mir dann den gleichen Roller nochmal gekauft und leider wurde auch der nach 1100km im September gestohlen. Der letzte wurde zum Glück wieder aufgefunden, dennoch mit erheblichem Schaden, so daß ein Gutachten erstellt wurde.

Für den ersten Roller wurde ein Wiederbeschaffungswert von 1800 Euro ermittelt.
Für den zweiten Roller ein Wiederbeschaffungswert von 2050 Euro.
Listenpreis ist 2190 Euro.
Die beiden Fälle wurden von verschiedenen Sachverständigen begutachtet.

Ist das "normal", daß da so große Unterschiede bestehen?
Die 1800 Euro entsprachen meiner Beobachtung von gebrauchten Rollern nicht dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert (darunter versteh ich, daß ich soviel für einen gleichwertigen gebrauchten Roller bezahlen würde). Nach meiner Auffassung wären 1900-2000 Euro angebrachter gewesen, was ja der zweite Gutachter bestätigt hat.

Ich habe die Versicherung darauf angesprochen und die hat mich lediglich an die beiden Gutachter verwiesen.

Ich bin mir etwas unsicher, was angebracht ist und wie ich mich jetzt verhalten sollte. Kann/sollte ich fordern, daß der alte, längst regulierte Fall, nochmal aufgerollt wird?
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Daniel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 07:55    Titel: Re: Zwei Roller gestohlen: Verschiedene Wiederbeschaffungswe Antworten mit Zitat

OK nun mit Login, damit ich meine Beiträge auch mal editieren kann:

Hab noch ne Frage vergessen:
Die Sachbearbeiterin hat gesagt, ich kann entweder die Reparaturrechnung einreichen oder die Abfindung erhalten. Heißt das, ich kann den vom Sachverständigen ermittelten Reparaturwert direkt von der Versicherung erhalten und meinen Roller so weit ich kann, selbst reparieren? Ist das rechtens?
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 17:49    Titel: Re: Zwei Roller gestohlen: Verschiedene Wiederbeschaffungswe Antworten mit Zitat

Daniel hat folgendes geschrieben::
OK nun mit Login, damit ich meine Beiträge auch mal editieren kann:

Hab noch ne Frage vergessen:
Die Sachbearbeiterin hat gesagt, ich kann entweder die Reparaturrechnung einreichen oder die Abfindung erhalten. Heißt das, ich kann den vom Sachverständigen ermittelten Reparaturwert direkt von der Versicherung erhalten und meinen Roller so weit ich kann, selbst reparieren? Ist das rechtens?


Kannst Du - allerdings bekommst Du den Betrag dann ohne Mwst. Und wenn er repariert ist, was Du anhand von Fotos etc. belegen kannst, erhälst Du noch den Nutzungsausfall für die im Gutachten veranschlagte Zeit. Auf 25 Euro Kostenpauschale hast Du auch Anspruch.
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Daniel
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 18:12    Titel: Re: Zwei Roller gestohlen: Verschiedene Wiederbeschaffungswe Antworten mit Zitat

ok, danke für die Tips. Auch wenn ich auf Nutzungsausfall Anspruch habe, fürchte ich, daß mich die Versicherung dann nicht noch einmal versichern wird, wenn ich das alles geltend mache. Dennoch werde ich mir das überlegen.

Bleibt für mich noch die Frage mit den so unterschiedlich ausgefallenen Wiederbeschaffungswerten!?
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.10.04, 07:49    Titel: Re: Zwei Roller gestohlen: Verschiedene Wiederbeschaffungswe Antworten mit Zitat

sie können die sachverständigen fragen.

die müssten ihnen im zweifel adressen von verkäufern nennen, die einen gleichwertigen roller für die jeweiligen preise verkaufen.

im übrigen besteht in der teilkakso kein anspruch auf nutzungsausfall oder kostenpauschale. sowas gibts nur bei haftpflichtschäden.
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