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Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage

 
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 18:54    Titel: Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage Antworten mit Zitat

Hallo,

einer meiner Betreuten wohnte in einem Hotel (möbliertes Zimmer), das jetzt teilweise abgebrannt ist.

Er wurde in einem anderen Hotel untergebracht, Kosten trägt die Agentur für Arbeit.

Von dieser Agentur hatte ich die telefonische Zusage, dass sich mein Betreuter für die Zukunft keine Sorgen machen muss, die Hotelkosten würden so lange übernommen, bis das alte Hotel wieder aufgebaut ist.

Bei dieser Zusage ging man wohl von einer Bauzeit von 3 Monaten aus, jetzt soll es wesentlich länger dauern.

Die jetzigen Hotelkosten betragen beinahe das Dreifache der alten Kosten.

Frage: wie verbindlich sind die mündlichen Zusagen der Sachbearbeiterin ?

Ich bin dagegen, Steuern zu verschwenden, aber mein Betreuter soll sich jetzt eine Wohnung suchen, die müsste auf Staatskosten völlig neu eingerichtet werden. Und zudem ist er gar nicht in der Lage, alleine zu leben, die Wohnung würde verkommen. Er ist Alkoholiker und Analphabet. Wenn er auszieht (er will und kann später wieder in das alte Hotel zurückziehen) ist nach menschlichem Ermessen eine völlige Renovierung notwendig.

Also werden erhebliche Kosten auf den Staat zukommen, so oder so. Daher die zweite Frage: das Hotel war versichert. Trägt die Versicherung auch die Mietkosten für das andere Hotel bzw. die neue Wohnung ?

Gruss

Andreas
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Chavah
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, das würde ich mal bei dem alten Hotel nachfragen. Kommt natürlich auch darauf an, wie dort die vertragliche Ausgestaltung war (Monatsverträge, Jahresverträge).

Was mich wundert: Dass in dem Fall die Agentur für Arbeit zahlt. Denn er dürfte bei der Vorgeschichte dem Arbeitsmarkt ja kaum zur Verfügung stehen. Vielleicht mal mit dem Sozialamt in Verbindung setzen .....Die haben doch häufig Unterkünfte zur Verfügung.

Chavah
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifel ist eine mündliche Zusage nicht bindend (evtl. ist § 38 VwVfG oder eine vergleichbare Norm anwendbar, bin kein Verwaltsrechts-/Sozialrechtsexperte).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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