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Verfasst am: 03.05.05, 15:59 Titel: Rechtsfrage: Lesbarkeit eines Textes
Hallo!
Ich habe eine Frage inwiefern Lehrer das Recht haben eine Arbeit zukorrigieren und einen Teil wegen angeblicher "Unleserlichkeit" wegzulassen so das der Schüler vermutlich beabsichtig eine schlechte Zensur erhält.
Das ganze hat eine Vorgeschichte die ich gerne erläutern möchte:
Die Englischlehrerin eines Schüler unterrichtet 2 Klassen ihre eigene und eine andere Parallelklasse.
Nach dem einmal eine Klassenarbeit geschrieben wurde erfuhr der Schüler von Mitschülern
der Klasse der Englischlehrerin das seine Arbeit dort herumgezeigt bzw. einem Schüler in die Hand gedrückt wurde dem die Arbeit nicht gehörte mit dem Kommentar: "Seht euch diese Arbeit an, deine Schrift ist ja schon unleserlich aber diese übertrifft deine um ein vielfaches!".
Kurz darauf sprach der betroffene Schüler diese Englischlehrerin darauf an und wurde ziemlich laut. Er verließ das Klassenzimmer mit der Aufforderung mit ihm zur Schulleitung zukommen. Sie verwehrte dies und der Schüler ging alleine los. Das Gespräch mit der Schulleiterin hatte keinen Erfolg (vermutlicher Grund: Schulleiterin ist eine bekannte Feministin).Als er darauf den Klassenraum wieder betrat würdigte die Lehrerin den Schüler keines Blickes und die Stunde endete. Die anderen Schüler hatten in dieser Zeit ihre Arbeiten zurück bekommen und 2 Schüler hatten ihren sogenannten "Textproduction" Teil in ihrer Arbeit noch einmal schreiben können. Er war zuerst auch dafür eingeplant gewesen. Am Nächsten Tag bekam nun auch dieser Schüler seine Arbeit zurück und sah eine große 5 darauf stehen. Die Lehrerin hatte diesen besagten "Textproduction" Teil der 2/3 der Punkte ausmachte einfach ignoriert und ein großes Fragezeichen daran geschrieben. Daneben stand: "Unleserlich und unkorrigierbar!"
Die Lehrerin verweigerte ihm seinen Teil ebenfalls neuzuschreiben, er hätte seine Chance jetzt vertan und sie wandte sich von ihm weg.
Dies bedeutet für den Schüler eine 4 im Zeugnis und das er seinen erweiterten Realschulabschluss nicht schaffen wird.
Der Schüler bekommt diese Schön-Schreib-Schwäche schon seit beginn seiner Schulzeit
"um die Ohren geworfen" und selbst spezielle Füller zeigen keinerlei Wirkung.
Er hatte bis jetzt sowas noch nicht erlebt denn die Schrift ist eindeutig erkennbar.
Deshalb die Frage:
Ist die Lehrerin berechtigt auf Grund des Streites diesen Schüler zu benachteiligen?
Und darf sie überhaupt sagen das der Text zu unleserlich ist und ihn deshalb nicht bewerten?
Wenn ich es recht verstehe: er hätte den unleserlichen Text noch einmal schreiben können, aber hat stattdessen mitten im Unterricht eigenmächtig die Klasse verlassen?
Verfasst am: 03.05.05, 16:25 Titel: Re: Rechtsfrage: Lesbarkeit eines Textes
Peter L. hat folgendes geschrieben::
Er hatte bis jetzt sowas noch nicht erlebt denn die Schrift ist eindeutig erkennbar.
Genau darum wird es sich drehen. Das klingt nach einem sehr subjektiven Eindruck. Wenn die Lehrerin den Text nicht oder nur mit unzumutbarer Mühe lesen kann, dann kann sie ihn nicht werten, weil es nicht ihre Aufgabe ist, Schriften zu entziffern, sondern inhaltliche Leistung zu beurteilen.
Die Chance, den Text wiederholt zu schreiben, um sich zu verbessern, muss jedoch allen Schülern gegeben werden. Diese Chance zu versagen, ist als Mittel der Bestrafung für das unerlaubte Entfernen vom Unterricht in meinen Augen jedoch unzulässig. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Das er den Text hätte nochmal schreiben sollen (dürfen) hat er erst später erfahren bzw die Lehrerin hat es erst danach entschieden das die anderen den Text nocheinmal schreiben sollen (dürfen).
Das "unerlaubte" entfernen vom Unterricht hatte den Grund das sich die Lehrerin nicht dazu äußern wollte bzw sie nach der Konfontation gesagt hat das sich das so ergeben hätte und ihn danach ignoriert hat und dann Hilfe bei der Schulleiterin gesucht hat.
Also hätte sie diese Chance allen Schülern oder keinem geben dürfen?
Sie hat also durchaus das Recht zu sagen: "Nein kann ich nicht lesen, das bewerte ich nicht." ?
Sie hat das Recht, falls die Aussage zutrifft.
Was will man denn erwarten: Zwei Stunden mit Lupe Wort für Wort entziffern?(übertriebener Extremfall)
Und was das Nachschreiben angeht: gleiches Recht für alle. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.05.05, 12:37 Titel: Re: Rechtsfrage: Lesbarkeit eines Textes
Peter L. hat folgendes geschrieben::
Das Gespräch mit der Schulleiterin hatte keinen Erfolg (vermutlicher Grund: Schulleiterin ist eine bekannte Feministin).
Ich liebe es ja, wie immer wieder solche Dinge in einen Text einfließen, die die Frage aufwerfen, wie "objektiv" wohl die restliche Darstellung eines Fragestellers ist. Psychologisch immer sehr interessant. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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