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Verfasst am: 03.05.05, 14:15 Titel: Taschengeld im Pflegeheim
Hallo,
Ich habe vor 6 - 7 Wochen die Betreuung für meinen Vater beantragt der mit Demenz in einem Pflegeheim ist.
und habe vom Amtsgericht noch nichts bekommen.
Heute habe ich den Vertrag vom Pflegeheim
bekommen, welches ich natürlich ohne Bertreuung nicht
unterschreiben kann.
In diesem Heimvertrag ist unter anderem eine Vollmacht zu
unterschreiben, das dem Heim erlaubt über das Bar Taschengeld
meines Vaters zu verfügen.Muss man das unterschreiben? ich wüsste
nicht was mein Vater mit Bargeld im Heim soll, er ist ja nicht mehr in der Lage
sich was kaufen zu wollen.Muss man so eine Vollmacht unterschreiben?
Nein, muß man nicht unterschreiben. Sie können dasTaschengeld auch selbst verwalten. Allerdings wird dann das Heim z.B. keine Arzneimittel für Ihren Vater besorgen können, da dann eben idR mindestens 5 Euro fällig sind, die das Heim nicht auslegen muß. Auch beim Friseurbesuch usw. müßten Sie eben zwecks Bezahlung selbst erscheinen.
Übrigens ist das Selbstbestimmungsrecht des Vaters zu beachten, wenn er sich z.B. gerne mal eine Schachtel Zigaretten oder ein Bier kaufen möchte und dazu auch noch in der Lage wäre, müßte er dafür schon selbst Geld in der Tasche haben. Sicherlich gibt es auch Fälle von schwerer Demenz, wo auch das nicht mehr geht.
Keinesfalls dürfen Sie das Taschengeld für sich selbst oder andere Personen (etwa die Enkel) verwenden.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich würde noch gerne wissen, wie das mit dem Taschengeld funktioniert.
Muss ich dem Pflegeheim Bargeld bringen oder bekomme ich Rechnungen die ich überweisen muss?
Es hängt davon ab, wo das Taschengeld herkommt: aus dem Vermögen des Vaters, oder als Barbetrag im Rahmen der Sozialhilfe? Wenn es eine Sozialhilfeleistung ist, müßte man dem Sozialamt mitteilen, welche Vorgehensweise gewünscht ist.
Im Übrigen ist es Vereinbarungssache mit der Heimleitung. Aufgrund der genannten Beispiele wie z.B. Zuzahlungen für Arzt oder Apotheke sollte wohl schon ein gewisser Barbetrag vorhanden sein. Das Heim kann zwar das Geld vorstrecken, muß es aber nicht. Wenn jedesmal im Voraus überwiesen werden muß, dauert das.
da wir vor 2 Jahren auch die Oma im Pflegeheim hatten, weiß ich noch wie das war.
Sie hat ein Taschengeld vom Sozialamt bekommen und auch ihren Betrag der Kindererziehungszeiten.
Das Geld wurde direkt ans Heim überwiesen. Die richteten ein Konto für Oma im Heim ein, das immer zum einsehen war. Es gibt da auch sowas wie nen Kontoauszug
Sämtliche Zuzahlungen für Rezepte und Fahrtkosten zum Facharzt wurden damit beglichen. Über den Rest konnte Oma frei verfügen.
Stand ein Friseurbesuch im Hause an, wurde das auch gleich von dem Konto gebucht, sowie Kiosk und so Kleinigkeiten.
Also ich würde das im Heim so laufen lassen. Du als Betreuer hast ja auch Einsicht in das Konto und kannst somit mal frische Wäsche oder Sachen besorgen, die Vater gerne haben will.
Ein gutes Heim wird Vater nicht um sein Geld bringen.
Wenn Vater verstorben ist, gibt es eine endabrechnung, wo fein säuberlich alles drauf steht, was in der letzten Zeit mit dem Geld passierte.
Also...Du wirst genug Rennereien wegen Vater haben und hoffentlich oft nen Besuch bei ihn machen...belaste Dich nicht mit so einfachen Sachen, die am ende nur nerven.
Gruß
Melly _________________ Melly
Also, bei meiner Grossmutter, wo ich die Betreuerin bin und ich das Taschengeld zahle, läuft das mit dem Taschengeld wie folgt:
Sie hat im Heim eine Geldbörse mit ca 50 €. Hieraus bezahlt das Heim so die kleineren Sachen, und legt die Quittungen vor. Der Betrag wird bei Bedarf von mir aufgestockt. Grössere Sachen wie Garderobe, Friseur, Fusspflegerin, Astronautenkost regele ich ohnehin direkt, bin nach Möglichkeit ja jeden 2. Tag da.
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