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Verfasst am: 04.05.05, 08:46 Titel: Eine Frage an die BAV-Cracks...
Hallo,
nun hab ich mal ne Aufgabe für Euch aus der Praxis: Kundin, 40 Jahre alt, ledig, keine Kinder, ist bei einem Steuerberaterbüro beschäftigt, ca. 42.000 € Jahresbrutto.
Nun hat sie natürlich vom Alterseinkünftegesetz und den steuerlichen Vorteilen einer BAV gehört.
Mein Problem: Sie steht voll auf Pensionsfonds, weil sie das von ihren Kunden schon mitbekommen hat. Ich kann das nur über einen Koop-Partner vertreiben und hab daher versuchert, ihr die "neue" Direktversicherung schmackhaft zu machen. Uns beiden ist aufgefallen, dass es dazwischen keine Unterschiede mehr gibt- jedenfalls nicht in der steuerlichen Behandlung.
Meine Frage nun an euch: Was ist der Unterschied zwischen den beiden Anlageformen? Ich möchte gerne die bessere für die Kundin wählen, mein Wissen darüber beruht allerdings leider auf grauer Vorzeit (da gabs noch kein AltEinkG).
Verfasst am: 05.05.05, 14:19 Titel: Re: Eine Frage an die BAV-Cracks...
ihuehn hat folgendes geschrieben::
Hallo,
nun hab ich mal ne Aufgabe für Euch aus der Praxis: Kundin, 40 Jahre alt, ledig, keine Kinder, ist bei einem Steuerberaterbüro beschäftigt, ca. 42.000 € Jahresbrutto.
Nun hat sie natürlich vom Alterseinkünftegesetz und den steuerlichen Vorteilen einer BAV gehört.
Mein Problem: Sie steht voll auf Pensionsfonds, weil sie das von ihren Kunden schon mitbekommen hat. Ich kann das nur über einen Koop-Partner vertreiben und hab daher versuchert, ihr die "neue" Direktversicherung schmackhaft zu machen. Uns beiden ist aufgefallen, dass es dazwischen keine Unterschiede mehr gibt- jedenfalls nicht in der steuerlichen Behandlung.
Meine Frage nun an euch: Was ist der Unterschied zwischen den beiden Anlageformen? Ich möchte gerne die bessere für die Kundin wählen, mein Wissen darüber beruht allerdings leider auf grauer Vorzeit (da gabs noch kein AltEinkG).
Viel Dank für eure Hilfe!
Es gibt beinahe keinen mehr, da hast Du recht. Was Du beachten musst ist, dass Du jetzt (ab 1. Jan 05) beide Formen auch zusammenlegen kannst, also bis zu 358 EUR in den Vertrag fließen lassen kannst. (208 aus PK und 150 nochmal aus DV).
In den einzelnen Verträgen gilt natürlich die Anlagemöglichkeit des Geldes! Da gibt es klassische Anlageformen wie auch Fonds. Je nach Anbieter gibt es das schon Diskrepanzen hinsichtlich der Verwaltungsgebühren - auch beachten. Gut ist hier die ProBAV Pensionskasse weil die ein Zusammenschluß aus mehreren Vereinen ist und die VKosten dadurch geringer als bei den anderen sind.
So, was war jetzt noch???? Ähm, ja... Unbedingt drauf achten was mit den Beiträgen passiert! Ob die bei Tod während der Einzahlungsphase an das Kollektiv oder an die Nachkommen gehen, ok?
Wenn mir noch was einfällt mache ich hier meine allseits beliebten Nachträge. Wenn Deinerseits noch Fragen sind - gimme a ring
MfG _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten
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