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Verfasst am: 04.05.05, 09:23 Titel: Tod des PKW-Halters
Guten Tag.
Mein Vater und Halter des besagten PKW verstarb vor einigen Wochen unerwartet.
Meine Mutter als seine hinterbliebene Witwe sowie mein Sohn besitzen keinen Führerschein.
Ich hab enun erfahren, dass es wohl ein Testament gibt, in dem Vater entschieden hat, dass Mutter alles allein erben soll und sein Auto an seinen Enkel übertragen wird.
Meine Fragen dazu:
was geschieht mit der PKW-Steuer und PKW-Versicherung bzw. Anmeldung des PKWs nach Tod des Halters? Muss das Auto da nicht umständlich ab/angemeldet werden oder bleibt einfach alles in der Schwebe, bis ein neuer Besitzer auf den Papieren steht?
Wenn ich beantrage, dass dieser PKW auch mit in die Erbmasse eingegliedert sein soll, muss ja sein aktueller Wert ermittelt werden. Wieviel kostet so ein Gutachten eigentlich?
(Ich habe keine Info zum km-Stand, aber es ist ein sehr gut gepflegter und wenig gefahrener Garagenwagen, Vater war der einzige Fahrer.)
Verfasst am: 05.05.05, 14:01 Titel: Re: Tod des PKW-Halters
Katja2 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag.
Mein Vater und Halter des besagten PKW verstarb vor einigen Wochen unerwartet.
Meine Mutter als seine hinterbliebene Witwe sowie mein Sohn besitzen keinen Führerschein.
Ich hab enun erfahren, dass es wohl ein Testament gibt, in dem Vater entschieden hat, dass Mutter alles allein erben soll und sein Auto an seinen Enkel übertragen wird.
Meine Fragen dazu:
was geschieht mit der PKW-Steuer und PKW-Versicherung bzw. Anmeldung des PKWs nach Tod des Halters? Muss das Auto da nicht umständlich ab/angemeldet werden oder bleibt einfach alles in der Schwebe, bis ein neuer Besitzer auf den Papieren steht?
Wenn ich beantrage, dass dieser PKW auch mit in die Erbmasse eingegliedert sein soll, muss ja sein aktueller Wert ermittelt werden. Wieviel kostet so ein Gutachten eigentlich?
(Ich habe keine Info zum km-Stand, aber es ist ein sehr gut gepflegter und wenig gefahrener Garagenwagen, Vater war der einzige Fahrer.)
Danke und viele Grüße
Katja
Der Wagen muss abgemeldet werden - ist nicht teuer und auch nicht komplex. Wenn es geht dann mach die Ummeldung auf Deinen Sohn (war es glaub ich). In Kern der Frage sollte stehen, was mit dem Schadenfreiheitsrabatt passiert, da dieser nur begrenzt (bezogen auf Zeit) übertragen werden kann.
Du solltest in Betracht ziehen ihn auf Dich zu überschreiben da nur die Jahre übertragen werden können, die auch tatsächlich der Führerschein besteht.
Was die Erbmasse angeht kann ich Dir nur bedingt helfen. Du kannst bei Schwacke auf der Internetseite für relativ schmales Geld eine Schätzung durchführen lassen. Allerdings weiß ich nicht ob das als Gutachten durchgeht?!?!?!? Bitte Maile mir das Ergebnis, wenn Du eines hast - würde mich auch interessieren.
Was die Steuer angeht : Wenn der Wagen abgemeldet wird erlischt auch die Steuerpflicht. Das wird zwischen Zulassungstelle und Fi-Amt im Innenverhältnis erledigt, zumindest bei uns.
Hoffe ich konnte in Ansätzen helfen - mein Beileid zum Heimgang Deines Vaters. _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten
Ich danke dir für die Antwort. Habe selbst einen PKW und habe meine Versicherung am Mittwoch angerufen und auch dort gefragt, bekam die gleiche Antwort.
Tja, mein Pech - Mutter ist im Testament als Alleinerbin genannt und mein Verhältnis zu ihr ist sehr angespannt.Ich habe keine Möglichkeiten zur Ab/Ummeldung und auf keinen Fall ihre Unterstützung, die Freibeträge Vaters auf michumzuschreiben.
Da mein Sohn bislang noch gar keinen Führerschein hat (Mutter erkauft seine Zuneigung durch Übergabe des PKWs an ihn bzw. ihre Zusagen) - werden die Freibeträge verloren gehen. (ich hab meinen Führerschein seit 1978 aber erst ein eigenes Auto seit 1996, d.h. fast 20 Jahre Schadensfreiheitsrabatt gehen flöten ...)
Es wird harten Streit um den Nachlass insgesamt geben --- Mutter hat mir sogar die alten Fotos verweigert und gleich am Tag von Vaters Ableben verschenkt bzw. verbrannt.
Einziger Trost - solche Geschichten passieren auch in etlichen anderen Familien.
Schwacher Trost
Danke für deine Zeilen und Beileid. Es tut gut.
Liebe Grüße aus der Ferne, Katja
Vielleicht lässt sich Ihre Mutter durch die gegebenen Gründe ja noch umstimmen, Ihnen die schadenfreien Jahre zu übertragen Sonst muss Ihr Sohn nämlich bei Neueinstufung bei fast allen Versicherern Beiträge für SF 1/2 zahlen (allgemein 140% Beitragssatz)...
Ich rate Ihnen aber trotzdem, sich hierüber nicht allzu viele Gedanken zu machen. Was nicht geht, geht nicht. Sie haben mit Sicherheit größere Probleme als das.
Nur zur Info: Der Schadenfreiheitsrabatt eines Verstorbenen kann mit einer Frist von 6 Monaten übertragen werden.
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