Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.09.04, 10:07 Titel: Ist ungeborenes Kind erbberechtigt?
Hallo,
ich bin im 6. Monat schwanger und erwarte ein Kind von meinem Lebensgefährten. Ich lebe in Scheidung, geschieden werde ich aller Voraussicht nach erst im nächsten Jahr. Nun muss sich mein Lebensgefährte einer komplizierten Operation unterziehen und ich habe Angst, dass ihm etwas passiert. Ich wohne erst seit ein paar Monaten bei ihm im Haus. Nun wird unser Kind ja ehelich geboren, d. h. mein Mann muss die Vaterschaft anfechten bzw. wir können im Vorfeld schon beim Jugendamt eine Erklärung abgeben, dass mein Mann nicht der Vater des Kindes ist. Mein LG hat noch 3 Geschwister, die aber allesamt ihren Pflichtteil vom Haus schon ausbezahlt bekamen bzw. eine hat verzichtet. Meine Frage wäre nun, wenn meinem LG irgendetwas passieren sollte, kann ich für mein ungeborenes Kind Erbansprüche geltend machen und wenn wie ? Da ich selbst völlig mittellos bin möchte ich mein Kind aber abgesichert wissen. Mir kann ja auch mal etwas passieren. Ich würde quasi auf der Straße sitzen.
Wäre dankbar für Antworten.
Verfasst am: 15.09.04, 10:12 Titel: Re: Ist ungeborenes Kind erbberechtigt?
Zitat:
§ 1923 BGB
Erbfähigkeit
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren
Damit Ihr Kind aber überhaupt erben kann, müsste erstmal die Vaterschaft festgestellt werden und daher zwangsweise die Anfechtung durch ihren Noch-Mann durch sein.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.