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Ist ungeborenes Kind erbberechtigt?

 
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Moni
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 10:07    Titel: Ist ungeborenes Kind erbberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin im 6. Monat schwanger und erwarte ein Kind von meinem Lebensgefährten. Ich lebe in Scheidung, geschieden werde ich aller Voraussicht nach erst im nächsten Jahr. Nun muss sich mein Lebensgefährte einer komplizierten Operation unterziehen und ich habe Angst, dass ihm etwas passiert. Ich wohne erst seit ein paar Monaten bei ihm im Haus. Nun wird unser Kind ja ehelich geboren, d. h. mein Mann muss die Vaterschaft anfechten bzw. wir können im Vorfeld schon beim Jugendamt eine Erklärung abgeben, dass mein Mann nicht der Vater des Kindes ist. Mein LG hat noch 3 Geschwister, die aber allesamt ihren Pflichtteil vom Haus schon ausbezahlt bekamen bzw. eine hat verzichtet. Meine Frage wäre nun, wenn meinem LG irgendetwas passieren sollte, kann ich für mein ungeborenes Kind Erbansprüche geltend machen und wenn wie ? Da ich selbst völlig mittellos bin möchte ich mein Kind aber abgesichert wissen. Mir kann ja auch mal etwas passieren. Ich würde quasi auf der Straße sitzen.
Wäre dankbar für Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 10:12    Titel: Re: Ist ungeborenes Kind erbberechtigt? Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 1923 BGB
Erbfähigkeit
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.

(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren


Damit Ihr Kind aber überhaupt erben kann, müsste erstmal die Vaterschaft festgestellt werden und daher zwangsweise die Anfechtung durch ihren Noch-Mann durch sein.
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