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Hallo, ich bin sicher sie hören oft Fälle wie, " ich finde die note die ich habe ist zu schlecht immerhin arbeite ich mehr mit als.... usw "
usw
Meine Situation stellt sich unter Umständen ähnlich da, jedoch ist der Kern anders:
Ich glaube das in einem meiner LKs ungerechte, ungerechtfertigte bzw ungesetzliche Noten vergeben werden.
Ich habe über die etwas unsubtile und ungenaue Notengebung bisher hinweggesehen, da ich davon ausging das niemand direkt benachteiligt wird.
Jedoch stellt man fest, das die Lehrerin einige Schüler massiv bevorzugt und andere leider mit, meiner Meinung nach, übermässiger Härte benotet:
Es gibt Beispielsweise den Fall, das jemand eine Zeugnisnote bekommen hat, die garnicht möglich sein dürfte: Rechnet man nach, welche Klausurnoten er hat und zieht dann seine Zeugnisnote mit ein, dann müsste der betreffende Schüler von der Lehrerin mit 16,5 Notenpunkten im Mündlichen benotet worden sein, obwohl die Skala von 0 - 15 reicht. Spricht man die Lehrerin darauf an grinst sie nur. In andern Fällen wird das genaue gegenteil getan und Schüler werden mit übermässiger härte benotet.
Was kann ich tun? Ich habe die befürchtung das mir weder von Seiten eines Ministeriums noch von der Schule, oder eines Gerichtes beachtung geschenkt würde, sollte ich klagen. Vor allem bei wem? Was für aussichten habe ich``?
Hallo, ich bin sicher sie hören oft Fälle wie, " ich finde die note die ich habe ist zu schlecht immerhin arbeite ich mehr mit als.... usw "
usw
Meine Situation stellt sich unter Umständen ähnlich da, jedoch ist der Kern anders:
Ich glaube das in einem meiner LKs ungerechte, ungerechtfertigte bzw ungesetzliche Noten vergeben werden.
Ich habe über die etwas unsubtile und ungenaue Notengebung bisher hinweggesehen, da ich davon ausging das niemand direkt benachteiligt wird.
Jedoch stellt man fest, das die Lehrerin einige Schüler massiv bevorzugt und andere leider mit, meiner Meinung nach, übermässiger Härte benotet:
Es gibt Beispielsweise den Fall, das jemand eine Zeugnisnote bekommen hat, die garnicht möglich sein dürfte: Rechnet man nach, welche Klausurnoten er hat und zieht dann seine Zeugnisnote mit ein, dann müsste der betreffende Schüler von der Lehrerin mit 16,5 Notenpunkten im Mündlichen benotet worden sein, obwohl die Skala von 0 - 15 reicht. Spricht man die Lehrerin darauf an grinst sie nur. In andern Fällen wird das genaue gegenteil getan und Schüler werden mit übermässiger härte benotet.
Was kann ich tun? Ich habe die befürchtung das mir weder von Seiten eines Ministeriums noch von der Schule, oder eines Gerichtes beachtung geschenkt würde, sollte ich klagen. Vor allem bei wem? Was für aussichten habe ich``?
Hallo Syphedias,
wenn Sie wirklich die Oberstufe eines Gymnasiums besuchen, sollten Sie dringend etwas für Ihre Orthographie tun. Das "dass" (oder meinetwegen auch "daß") haben Sie nicht einmal richtig geschrieben. Bei den übrigen Fehlern habe ich bei 10 aufgehört zu zählen. Angesichts dessen fällt es schwer zu glauben, dass die Lehrerin - und nicht Sie - sich geirrt hat.
Ansonsten kommt es auch auf das Bundesland an, in dem Sie zur Schule gehen. Nach einigen Rechtsgrundlagen ist der Lehrer nicht sklavisch an den errechneten Notenschnitt aus schriftlichen u. mdl. Leistungen gehalten, sondern kann einen Bonus/Malus vergeben. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Für die schlechte Rechtschreibung und Grammatik entschuldige ich mich, jedoch bin ich nicht davon ausgegangen, dass das eine Rolle spielt. Ich bin es aus anderen Foren gewohnt, dass die "Orthographie" keine Rolle spielt.
Ich hätte auch nie angenommen, dass der Wahrheitsgehalt meiner Aussage und meines Anliegens, an meiner Rechtschreibung und meiner Grammatik gemessen würde...
Wie ist denn die entsprechende Gesetzeslage in Hessen?
§ 19 der VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses (Hessen) bestimmt:
Die Leistungsfeststellung und Beurteilung nach § 73 des Hessischen Schulgesetzes erstreckt sich auf die Leistungen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen sowie auf das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie stützt sich auf die Beobachtungen im Unterricht und auf die mündlichen, schriftlichen und, sofern solche vorgesehen sind, praktischen Leistungsnachweise und Leistungskontrollen. Leistungsfeststellung und -bewertung beziehen sich auf die gesamte Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers und umfassen sowohl die fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft, als auch Aussagen über das Verhalten der Schülerin oder des Schülers, wie es sich im Schulleben darstellt. Hierbei ist zu beachten, dass Leistungsbewertung ein pädagogischer Prozess ist, der im Dienste der individuellen Leistungserziehung steht und der sich nicht nur auf das Ergebnis punktueller Leistungsfeststellungen, sondern auf den gesamten Verlauf der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers bezieht. Der Verlauf der Lernentwicklung ist daher in die abschließende Leistungsbewertung einzubringen und soll der Schülerin oder dem Schüler eine ermutigende Perspektive für die weitere Entwicklung eröffnen.
Im Ergebnis wird dem Lehrer ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet. Beispiel: Jahresnotendurchschnitt nach verschiedenen Gewichtungen (mündl./schrift./pratisch) = 1,7. Schüler arbeitet jedoch sehr gut mit. Erteilung Note 1 möglich. _________________ mfg
Klaus
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