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Schummeln nur versucht - trotzdem sechs???

 
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Tini21217
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Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 15:53    Titel: Schummeln nur versucht - trotzdem sechs??? Antworten mit Zitat

Ich hab nem Kumpel helfen wollen, indem ich ihm was vorsagen wollte. Der Lehrer, der ersatzweise auf uns aufgepasst hat, hat das gemerkt, und mich zurechtgewiesen, bevor ich das sagen konnte. Trotzdem hat unserer richtiger Lehrer dem Typen jetz ne sechs gegeben. Obwohl wir ja garnich geschummelt ham und er auch nich ma weiss, wer ihm das vorsagen wollte....
Darf er das???
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemein: Natürlich darf schon für den Versuch die Arbeit als nicht betanden gewertet werden.

Bei einem Spickzettel muss der Lehrer auch nicht warten, bis er wirklich verwendet wird, es reicht, einen dabei zu haben.

Konkret: Kommts halt drauf an.
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nostradamus
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Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 18:32    Titel: Re: Schummeln nur versucht - trotzdem sechs??? Antworten mit Zitat

Tini21217 hat folgendes geschrieben::
Ich hab nem Kumpel helfen wollen, indem ich ihm was vorsagen wollte. Der Lehrer, der ersatzweise auf uns aufgepasst hat, hat das gemerkt, und mich zurechtgewiesen, bevor ich das sagen konnte. Trotzdem hat unserer richtiger Lehrer dem Typen jetz ne sechs gegeben. Obwohl wir ja garnich geschummelt ham und er auch nich ma weiss, wer ihm das vorsagen wollte....
Darf er das???

es handelt sich hierbei um einen täuschungsversuch. defacto darf er ihm eine sechs geben
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Crazystormeleven
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Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Ersatzlehrer eurem Lehrer gesagt, dass dein Freund geschummelt hat? Wenn ja, stellt sich die Frage, ob der Lehrer nur auf Vermutung eines Kollegen eine 6 erteilen darf.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Man ersetze "Vermutung" durch "Beobachtung" und schon passt's.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Beschreibung nicht ganz... du wolltest ihm was vorsagen, hast es aber nicht, der Lehrer hat's gemerkt (ob Ersatz- oder sonst ein Lehrer ist egal), und demjenigen, dem du vorsagen wolltest, eine 6 gegeben?

Trägt denn derjenige, dem vorgesagt werden sollte, irgendeine Schuld? Ich würde eher dazu tendieren, dass derjenige, der vorsagen wollte, eine 6 bekommt (hört sich nach gemeinsamer Prüfung an, "Ersatzlehrer"...), da dieser den Unterschleif (oder Versuch, egal) begangen hat. Was "vorgesagt" wird, kann nur nicht gewertet weden und gegen den, der vorsagt, kann natürlich vorgegangen werden. Oder liege ich da jetzt falsch? Das hängt natürlich sehr vom Verhalten desjenigen ab, dem vorgesagt werden sollte. Wenn dieser in irgend einer Weise daran beteiligt ist, trägt er natürlich Mitschuld.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

In der Tat ist es so, dass auch der "Vorsager" mit Konsequenzen rechnen kann, es aber nicht zwingend muss, da es wohl schwer zu klären sein könnte, ob der Vorsager überhaupt auf die Anfrage eingehen wollte oder ob er nicht vielleicht einfach dem "Nachfrager" ein "Halt die Klappe" zuraunen wollte.
Trotzem hat der Täuschunsversuch seine Ursache beim "Nachfrager", der eben versucht, nicht selbst Erarbeitetes in die Prüfung einfließen zu lassen.
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