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Ich hab nem Kumpel helfen wollen, indem ich ihm was vorsagen wollte. Der Lehrer, der ersatzweise auf uns aufgepasst hat, hat das gemerkt, und mich zurechtgewiesen, bevor ich das sagen konnte. Trotzdem hat unserer richtiger Lehrer dem Typen jetz ne sechs gegeben. Obwohl wir ja garnich geschummelt ham und er auch nich ma weiss, wer ihm das vorsagen wollte....
Darf er das???
Allgemein: Natürlich darf schon für den Versuch die Arbeit als nicht betanden gewertet werden.
Bei einem Spickzettel muss der Lehrer auch nicht warten, bis er wirklich verwendet wird, es reicht, einen dabei zu haben.
Konkret: Kommts halt drauf an. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ich hab nem Kumpel helfen wollen, indem ich ihm was vorsagen wollte. Der Lehrer, der ersatzweise auf uns aufgepasst hat, hat das gemerkt, und mich zurechtgewiesen, bevor ich das sagen konnte. Trotzdem hat unserer richtiger Lehrer dem Typen jetz ne sechs gegeben. Obwohl wir ja garnich geschummelt ham und er auch nich ma weiss, wer ihm das vorsagen wollte....
Darf er das???
es handelt sich hierbei um einen täuschungsversuch. defacto darf er ihm eine sechs geben
Hat der Ersatzlehrer eurem Lehrer gesagt, dass dein Freund geschummelt hat? Wenn ja, stellt sich die Frage, ob der Lehrer nur auf Vermutung eines Kollegen eine 6 erteilen darf.
Man ersetze "Vermutung" durch "Beobachtung" und schon passt's. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich verstehe die Beschreibung nicht ganz... du wolltest ihm was vorsagen, hast es aber nicht, der Lehrer hat's gemerkt (ob Ersatz- oder sonst ein Lehrer ist egal), und demjenigen, dem du vorsagen wolltest, eine 6 gegeben?
Trägt denn derjenige, dem vorgesagt werden sollte, irgendeine Schuld? Ich würde eher dazu tendieren, dass derjenige, der vorsagen wollte, eine 6 bekommt (hört sich nach gemeinsamer Prüfung an, "Ersatzlehrer"...), da dieser den Unterschleif (oder Versuch, egal) begangen hat. Was "vorgesagt" wird, kann nur nicht gewertet weden und gegen den, der vorsagt, kann natürlich vorgegangen werden. Oder liege ich da jetzt falsch? Das hängt natürlich sehr vom Verhalten desjenigen ab, dem vorgesagt werden sollte. Wenn dieser in irgend einer Weise daran beteiligt ist, trägt er natürlich Mitschuld. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
In der Tat ist es so, dass auch der "Vorsager" mit Konsequenzen rechnen kann, es aber nicht zwingend muss, da es wohl schwer zu klären sein könnte, ob der Vorsager überhaupt auf die Anfrage eingehen wollte oder ob er nicht vielleicht einfach dem "Nachfrager" ein "Halt die Klappe" zuraunen wollte.
Trotzem hat der Täuschunsversuch seine Ursache beim "Nachfrager", der eben versucht, nicht selbst Erarbeitetes in die Prüfung einfließen zu lassen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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