Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
mir ist gestern jemand ordentlich hinten aufgefahren. Sofort wurde die Polizei gerufen und es wurde festgehalten dass ich nicht der Schuldige bin, war auch eindeutig. Kurz danach hatte ich starke beschwerden im Nacken/Rücken-Bereich und starke Kopfschmerzen, welche über Nacht schlimmer wurden. Also ging ich heute Morgen zum Arzt, welcher mit ein Schleudertrauma und ein Hals-Wirbelsäulen-Syndrom attestierte, welches man auch auf den Röntgenbildern sah.
Wie sollte nun der weitere Weg aussehen ? Ich werde wohl gleich am Freitag einen Anwalt einschalten, welcher sich mit dem Schmerzensgeld beschäftigen soll. Das Auto lasse ich direkt in einer Fachwerkstatt reparieren.
Wie schaut das mit dem Schmerzensgeld aus, was muss ich da veranlassen ? Da ich sicherlich 10 Tage nicht arbeiten kann ...
Sie sollten mit einem ärztlichen Attest zu Ihrem Anwalt gehen. Dieser setzt sich dann mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt.
Jedoch sollten Sie sich nicht auf ein sehr hohes Schmerzensgeld einrichten. Ich hatte vor ca. 3 Jahren einen stärkeren Autounfall mit einer Hals-Wirbelsäulen-Zerrung und konnte 2 Wochen meinen Kopf gar nicht bewegen. Damals bekam ich nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 350 €.
Einen evtl. Verdienstausfall können Sie ebenfalls mit Ihrem Anwalt fordern. Aber lassen Sie sich in diesem Bereich ganz von dem Anwalt beraten. Dieser wird übrigens auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Soweit ich weiß nicht.
Bei meinen Unfällen damals hatte der Anwalt immer direkt mit der Versicherung abgerechnet, da es sich dabei ja auch um einen Schaden auf Grund des Unfalls handelte und somit die gegnersicher Kfz-Haftpflicht auch die Anwaltskosten übernehmen musste.
Aber dies kann Ihnen Ihr Anwalt am Freitag mit Sicherheit besser erklären als ich.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf einen eigenen Anwalt und einen eigenen Sachverständigen, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt werden müssen. Die Rechtsschutzversicherung würden Sie erst dann brauchen, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt wäre (was häufig der Fall ist) oder es sich lediglich um einen Bagatellschaden handeln würde.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.