Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Steuerprüfung - fehlerhafte Buchführung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Steuerprüfung - fehlerhafte Buchführung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Konstantin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 17:28    Titel: Steuerprüfung - fehlerhafte Buchführung? Antworten mit Zitat

In rund fünf Wochen erwartet mich eine Steuerprüfung über die Jahre 2000 bis 2003. Diese erfolgt, da bei meinem damaligen Hauptkunden (ich bin freiberuflich tätig) eben dieser Zeitraum geprüft worden ist. Nun soll geschaut werden, ob ich die entsprechend in Rechnung gestellten Beträge auch in meinen Steuererklärungen angegeben habe.

Diesbezüglich habe ich eigentlich ein reines Gewissen - es ist jedoch so, dass ich bei der Sichtung der Unterlagen in den letzten beiden Tagen festgestellt habe, dass ich zwar alle Rechnungen angegeben habe, dieses manchmal aber einen Monat später getan habe. Beispielsweise habe ich im März eine Rechnung gestellt, diese wurde im April überwiesen und dann taucht sie erst in meinem Unterlagen zum Mai auf.
Das kommt daher, dass ich die Rechnungen natürlich immer erst dann "eingerechnet" habe, wenn ich gesehen habe, dass das Geld auf meinem Konto eingegangen ist.

Für den Kunden habe ich über die Jahre monatlich immer den gleichen Betrag berechnet, so dass ich in der Gesamtheit schon alle Rechnungen ordnungsgemäß erfasst bzw. angegeben habe - aber es kommt halt manchmal zu Verschiebungen.

Durch die etwas chaotische Buchhaltung des Kunden wird die Sache noch verstärkt: Viele Überweisen enthalten keinen Hinweis auf die genaue Rechnung - da ist nur der entsprechende Betrag zu sehen (der aber ja ohnehin immer fix war).

Ich kann nun überhaupt nicht abschätzen, wie "schlimm" es ist (oder gar strafrechtlich relevant), dass beispielsweise in einem Quartal nur zwei Rechnungen angegeben worden sind, im darauffolgenden dann aber dafür vier.
Für die Jahre 2000 und 2001 wurden die Steuern jährlich, 2002 quartalsweise und 2003 dann monatlich abgegeben.

Ich hoffe, die Sachlage ist einigermaßen verständlich.
Kann mir jemand helfen, das Wirrwarr zu durchschauen und die relevanten Punkte zu erkennen? Ich bin in Steuerdingen überhaupt nicht begabt und habe daher auch einen Steuerberater, bei dem auch die Prüfung stattfinden wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
memo1981
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 57
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

theoretisch natürliche wie selbst erkannt chaotisch, jedoch wird die Prüfung von einem MENSCHEN durchgeführt. Der hat schon weit schlimmeres erlebt als deinen Fall. Also locker bleiben, ausser einer kleinen geldstrafe wird wahrscheinlich nichtspassieren...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

memo1981 hat folgendes geschrieben::
theoretisch natürliche wie selbst erkannt chaotisch, jedoch wird die Prüfung von einem MENSCHEN durchgeführt. Der hat schon weit schlimmeres erlebt als deinen Fall. Also locker bleiben, ausser einer kleinen geldstrafe wird wahrscheinlich nichtspassieren...


Blanke Zustimmung.

Man könnte hier wild theoretisieren, aber praktisch ist das eher Pillepalle, solange keine Methode erkennbar wird, um sich Vorteile zu erschleichen, sondern nur ein bisschen menschliches Chaos. Sie haben keinen Steuerberater?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ausserdem sind Sie bei der Prüfung ja selbst anwesend und können das dem Prüfer ja genauso erklären, wie uns hier ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 26.08.05, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

cialis - http://www.bestrxpills.com
Nach oben
showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

memo1981 hat folgendes geschrieben::
Also locker bleiben, ausser einer kleinen geldstrafe wird wahrscheinlich nichtspassieren...


hi,

ich denke nicht, dass hier irgendwelche "strafen" kommen. höchstens der fingerzeig vom prüfer, in zukunft darauf besser zu achten. der hat wirklich besseres zu tun und wenn er kein "mehrergebnis" erprüfen kann, ist der mitunter schneller wieder weg als der kaffee kalt ist...

gruss vom

showbee
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden MSN Messenger
manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Steuerprüfung bereits 3 Monate her ist erübrigen sich weitere Kommentare..........

MfG
Manfred
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 01.09.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

manfred123 hat folgendes geschrieben::
Da die Steuerprüfung bereits 3 Monate her ist erübrigen sich weitere Kommentare..........

MfG
Manfred
Mr. Green
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.