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recht.de :: Thema anzeigen - Lackschäden am PKW durch Steinschlag! Teil - oder Vollkasko?
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Lackschäden am PKW durch Steinschlag! Teil - oder Vollkasko?

 
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funna
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Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 18:48    Titel: Lackschäden am PKW durch Steinschlag! Teil - oder Vollkasko? Antworten mit Zitat

Lackschäden am PKW durch Steinschlag! Teil - oder Vollkasko? Frage

An meinem PKW sind durch einen vorbeifahrenden LKW Steinschläge entstanden.
Da ich mir weder das KFZ Kennzeichen merken konnte, und ich die eigentlichen Schäden erst ne halbe Stunde später (nach Ankunft am Zielort) bemerkt habe, stelle ich zu meiner Sicherheit hier die Frage, weche Kasko diesen Schaden übernehmen kann.

Bzw. wird dieser Schaden überhaupt durch eine Versicherung abgedeckt, so ohne greifbaren Verursacher? Winken

Es ist ja nicht direkt Vandalismus, und in welcher Größe muß denn ein Schaden sein, damit die Vollkasko diesen deckt (mal abgesehen von Sinn und Unsinn durch den Selbstbehalt)?

Für hilfreiche Antworten sei hier direkt Danke gesagt. Lachen

Viele Grüße ausm Saarland. Frage
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also, der beschriebene Schaden würde durch die Vollkasko gedeckt sein, so Du denn eine hast. Ich würde vorschlagen, dass Du Dir einen Kostenvoranschlag für die Wiederinstandsetzung machen lassen und dann durch den Versicherer eine "Günstigerprüfung" machen lassen (haben eigentlich alle im PC).

Soll heißen, die berechnen Dir dann anhand der Maschine, der höheren Einstufung im SFR und des zu erwartenden Schadens, ob sich die Hochstufung lohnt oder die selbstregulierung des Schadens. In Betracht gezogen werden sollte hierzu noch die SB. Obwohl Lackschäden erfahrungsgemäß sehr teuer sind wird es wohl nach Abzug der Selbstbeteiligung darauf hinauslaufen, dass sie die Eigenregulierung eher lohnt.

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funna
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Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 19:51    Titel: Vielen Dank für die rasche Antwort.. Antworten mit Zitat

Smilie Darum ging es mir grundsätzlich in der Frage.
Denn auf Nachfragen im Bekannten -und Freundeskreis hat sich keine klare Richtung erkennen lassen.
Der eine sagt so, der andere so...
es war mir ja bereits nicht klar, ob die Vollkasko sowas deckt, sprich ob die sagen, nee sowas nur, wenns durch ein Unfallgeschehen passiert ist.

Denn im allgemeinen würde ich sowas sogar von der Teilkasko erwarten.
Und die gegnerische Haftpflicht, nur wenn ich den Verursacher greifen kann.

Hab sogar noch einen Steinschlag in der Frontscheibe dadurch.
Regelt dies dann die Vollkasko im Zusammanhang, soll heißen, da es eh ein Versicherungsfall ist, oder deckt das dann zusätzlich die Teilkasko?
Hier spreche ich dies an, wegen der SB, die würde sich durch die Teuerung auch lohnen.

Außerdem hab ich bereits für dieses Jahr den Ausstieg aus der Vollkasko geplant, denn rein rechnerisch lohnt sie sich nur noch dieses Jahr.
Dann betreffen mich die höheren SFR nicht so direkt...oder irre ich da?

Für die schnelle Hilfe vielen Dank.

Benjamin Becker
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie die Versicherungsbedingungen Ihrer Teilkaskoversicherung und Sie werden feststellen, dass Steinschlag nicht abgedeckt ist.
Dies ist ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wenn dieser nicht ermittelt werden kann, bleibt Ihnen nur noch der Weg über Ihre Vollkaskoversicherung.
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funna
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Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 21:37    Titel: Glücklicherweise habe ich eine Vollkasko... Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, ich habe nachgesehen, und wen wunderts?
Sie schließt den Steinschlag aus.

Ich meine, glücklicherweise habe ich eine Vollkasko, die ich bereits im Frühjahr kündigen wollte (aus Rentabilität) aber noch hab ich sie, und werde sie nun evtl. zum ersten Mal in Anspruch nehmen.

Idee Sollte ich zuerst die Versicherung informieren (denn einen Schadensfall muß man schließlich direkt melden) oder zuerst einen Kostenvoranschlag einholen?

mfg und Gute Nacht
Benjamin Becker
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 21:43    Titel: Re: Glücklicherweise habe ich eine Vollkasko... Antworten mit Zitat

funna hat folgendes geschrieben::
Sollte ich zuerst die Versicherung informieren (denn einen Schadensfall muß man schließlich direkt melden) oder zuerst einen Kostenvoranschlag einholen?

Den Schaden einfach formlos melden.
Die Versicherung entscheidet dann, was sie an Nachweisen haben möchte oder schickt ggfs. auch einen Aussendienstmitarbeiter raus. Vor Schadensmeldung und Rückmeldung der Versicherung am besten kein Geld für Kostenvoranschläge oder Gutachter ausgeben, das gibt es sonst im Zweifel hinterher nicht zurück.
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Also - nur nochmal zur Klarstellung. Für den Steinschlag in der Scheibe ist die Teilkasko heranzuziehen.

Betrachtet man jetzt das gesamte Konglumerat des Schadens denke ich einmal, dass wir hier einen Schaden in der Gesamtheit (ich gehe davon aus, dass wir hier eine Gesamtschadenhöhe, exkl. Windschutzscheibe) von ca. 1500,- EUR diskutieren. Insofern darf ganz klar gesagt werden, dass wir i. d. R. eine Selbstbeteiligung von 300 abzeiehen können und und somit 1200,- EUR über bleiben.

Über einen Zeitraum von 5 Jahren dürfte eine Rückstufung von 3 Schadenfreien Jahren sicher mehr kosten, als die 1200,- EUR.

ABER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das ist nur Theorie!

Die Fakten :

1. Lass Dir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag geben und gucke ob der VOLLKasko schaden (Schäden an der Lackierung) nicht selbst zu regulieren ist.

2. Die Scheibe würde ich über TK abwickeln lassen da keine Hochstufung etc. pp. Wenn der Schaden NICHT im Sichtfeld des Fahrers ist können Firmen wie Carglas die Scheibe REPARIEREN! Dies hat zur Folge, dass die Teilkasko die SB nicht abfordert und wenn Carglas austauscht ist die SB geringer. Dies ist eigentlich in den modernen Bedingungen schon Regelfall - da es zum Vorteil der Versicherer ist passen die Versicherer die Bedingungen zu ihrem Vorteil an - auch Nachhaltig.

Nachträge werden wahrscheinlich folgen Winken
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lars hilse
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Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Huch - habe ich ja gerade erst gelesen Winken

Jetzt ist natürlich die Frage, wie das mit dem Steinschlag gemeldet wird, bezogen auf die Teilkasko.
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