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Schulzweig verschwindet

 
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irrsinnde
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Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.05.05, 19:21    Titel: Schulzweig verschwindet Antworten mit Zitat

Hallo,

an einer Realschule in Bayern wurde den Eltern per Rundschreiben mitgeteilt, dass der Soziale Zweig nur noch für diese Klasse zum Abschluss führt. Sollte ein Schüler wiederholen müssen, gibt es keine Möglichkeit die Schule zu beenden, außer er fährt in eine Schule im benachbarten Landkreis. Wegen der fehlenden Busverbindung ist dies aber nicht ohne weiteres möglich. Der Grund ist, dass die Realschule früher 4-jährig war und vor einiger Zeit auf 6 Jahre verlängert wurde. Daher ist der Lehrstoff nicht mehr kompatibel.

Nun meine Frage: Ist es möglich, dass wegen einer Systemänderung, von der bei Eintritt in die Schulart nichts bekannt war, ein Wiederholer zum Schulwechsel gezwungen werden kann?

Irrsinnige Grüße
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenfrage: Was ist die Alternative? Die Systemänderung nicht vornehmen? Gehen wir davon aus, dass der Schulträger die Freiheit hat, von einem vier- auf ein sechsjähriges System zu wechseln. (Ich kann mir eine vierjährige Realschule schon im Ansatz nicht vorstellen - was für ein Abschluss soll dort vermittelt werden?) Dann kann er doch nicht des Wechsel wegen eines einzigen Wiederholers (oder auch wegen einiger Wiederholer) unterlassen. Ich denke, es ist genügend, dass es überhaupt eine Wiederholungsmöglichkeit gibt.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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irrsinnde
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Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

die vierjährige Realschule war bis vor kurzem die einzige Möglichkeit den Realschulabschluß zu erreichen. Man wechselte nach der 6. oder 7. Klasse von der Hauptschule auf die Realschule. Erst seit einigen Jahren wurde der Übertritt ab der 4. oder 5. Klasse eingeführt.

Als unsere Tochter auf die Realschule ging, gab es nur diese Möglichkeit. Als sie jetzt in der 8. Klasse den Sozialen Zweig wählte, gab es keinen Hinweis darauf, dass dieser Zweig der letzte sein könnte. Die 6-jährige Realschule befand sich noch in der Erprobungsphase und nur einige ausgewählte Schulen waren angeschlossen.

Vor zwei Wochen brachte meine Tochter ein Schreiben mit in dem uns dies mitgeteilt wurde. Also, wenn eines der Kinder die Klasse wiederholen muss, dann gibt es keine Möglichkeit mehr an dieser Schule einen Abschluss zu erreichen. In Bayern hat man nach 9 Jahren Schule nicht automatisch einen qualizifierten Hauptschulabschluß erreicht, sondern muss als Externer an den Prüfungen teilnehmen. Da aber die Fächer für den Quali gar nicht unterrichtet werden ist dies unmöglich.

Es gibt noch einen 4-jährigen Zug im Jahrgang unter dem meiner Tochter. Allerdings keinen Sozialen Zweig. Muss also jemand wiederholen, muss er die Schule wechseln. Problem ist, dass es im ganzen Landkreis keinen entsprechenden Unterricht gibt. Man muss also in den Nachbarlandkreis. Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht. Das wäre der nächste Streitpunkt.

Die Schule hat uns freundlicherweise bereits jetzt darauf hingewiesen, ob es nicht besser wäre die Schüler bereits in diesem Jahr die Schule wechseln zu lassen, damit es später keine Schwierigkeiten gibt. Die Schule befindet sich, wie könnte es anders sein, in Bayern.

Irrsinnde
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 06:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt kommen wir, was wir ja eigentlich vermeiden wollen, in die Einzelfallberatung. Um auf eine spezielle Frage so allgemein wie möglich zu antworten: Ich denke nicht, dass der Schulträger organisationsrechtlich verpflichtet ist, eine Systemänderung zu unterlassen, um zu ermöglichen, dass ein Schüler an einer Schule die Klasse wiederholen kann. Aber natürlich muss der Schulträger die Eltern so informieren, dass sie sich auf die bevorstehende Systemänderung einstellen können. Wenn er dies nicht tut, ist das ein Fall für Schadensersatz, davon können bspw. auch Schülerbeförderungskosten erfasst sein.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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irrsinnde
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Anmeldungsdatum: 04.05.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dr. Birnbaum,

oh, wir sind gar nicht betroffen und ich hoffe es geschieht auch nicht. Allerdings brachte eine der Schülermütter das Argument vor, dass z.B. ein Schüler beim jährlichen Schul-Skikurs, Klassenfahrt o.ä. einen Unfall erleiden könnte, der eine Wiederholung nötig macht oder sonst eine Krankheit. Das ist höhere Gewalt und kann von niemandem beeinflusst werden.

Ilupeju
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ob verschuldet oder nicht, die Schüler und Eltern werden nicht erwarten können, daß bei einer solchen Reform an jeder einzelnen Schule jahrelang Wiederholerklassen angeboten werden, die dann vielleicht nur aus zwei oder drei Schülern bestehen. In einem ähnlichen Fall (Änderung der Ausbildung an Altenpflegeschulen) überlegt man derzeit in einigen Ländern, für die Wiederholer der letzten alten Lehrgänge landesweit eine Klasse zu bilden. Das kann dann auch mal 300 km weit weg sein.

Aber Realschulen gibt es ja viele, da wird in Bayern doch wenigstens in jeder Großstadt genug Nachfrage für eine Klasse sein. Notfalls mit Wechsel der Wahlpflichtfächergruppe, was natürlich bedeuten kann, daß man ein oder zwei Fächer selbst nachlernen muß.
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