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Sturmschaden durch zerbrochene Fensterscheibe

 
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strali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 12:19    Titel: Sturmschaden durch zerbrochene Fensterscheibe Antworten mit Zitat

Am 03.05.2005 hatte ich alle Fenster zum Lüften geöffnet, und habe dann die Wohnung zum Fahradfahren verlassen.
Durch ein plötzlich aufkommendes Gewitter mit Sturmböen, schlugen 2 Fenster so heftig zu, dass die Scheiben zerbrachen. Die herabfallenden Glassplitter beschädigten ein geparktes Auto, Gesammtschaden ca. 1500€.
Welch Versicherung tritt dafür ein, da meine Privathaftlicht nicht so richtig für den Schaden aufkommen will. Sie verweist auf die Teilkaskoversicherung des geschädigten Autobesitzers. Der sieht das aber verständlicherweise nicht ein, dass seine Versicherung für einen Schaden aufkommen solle obwohl er den Schaden nicht verschuldet hat.
Wer ist denn nun für die ScHadensregulierung zuständig? Meine Privathaftplicht? Teilkasko des Geschädigten? Gebäudehaftplicht? Oder gar der Vermiter weil die Fenster recht alt sind und mit neuen Fenster das Glas im Rahmen geblieben wäre?

Für einen guten Rat und Hilfe wäre ich wirklich dankbar.

Christian
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Regulierung der Schäden an den Fenstern (gegenüber Ihrem Vermieter) und den Schäden an dem geparkten Fahrzeug (gegenüber dem Halter) ist Ihre private Haftpflichtversicherung zuständig.
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lars hilse
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Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Entgegen der Meinung von Nebelhörnchen wäre ich eher dafür, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters (wenn überhaupt, wg gr. Fahrlässigkeit) für die Schäden an den Fenstern zuständig wäre.

Für die Schäden an den Autos ist die jeweilige Teilkasko zuständig (höhere Gewalt ist nicht in Haftpflicht abgedeckt!!!)

MfG
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Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten Winken
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

lars hilse hat folgendes geschrieben::
Entgegen der Meinung von Nebelhörnchen wäre ich eher dafür, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters (wenn überhaupt, wg gr. Fahrlässigkeit) für die Schäden an den Fenstern zuständig wäre.

Dann müsste aber tatsächlich ein "Sturm" im Sinne der Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung (ab Windstärke 8?) vorgelegen haben.
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:

Wenn der Vermieter (oder Du) die Gebäudeverglasung versichert habt ist es irrelevant - die Leistet für das Glas, egal wie es zu Bruch gegangen ist (Glasversicherung = Naturalersatz)

Nebelhörnchen : Versicherungsrecht liegt nicht jedem... Winken
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Einverstanden Nebelhörnchen - so hab ich es aber aus dem Beitrag herausgelesen...
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein Nachtrag :

meine Güte... heut scheine ich richtig in Fahrt zu geraten Winken Was dann vielleicht noch interessant wäre, ist die Gebäudehaftpflicht in Betracht zu ziehen.

Das ist aber wiederum Haftpflichtrecht, eine Dimension für andersartige Menschen *grins* Ich denke da warten wir einmal die Antwort der Spezialisten ab.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vorweg: Die Haftpflichtversicherung leistet auch bei grober Fahrlässigkeit, die Gebäudeversicherung nicht.

Sturm heißt Windstärke 8 (auch in der Teilkasko).

Nun bleiben einige Fragen zu klären:

1. Liegt Windstärke 8 vor?

2. Ist es dem Gebäudeversicherer möglich, dem Mieter grobe Fahrlässigkeit zu beweisen? So nach dem Motto: Es ist grob fahrlässig, bei einem Sturm die Fenster offen stehen zu lassen.

3. Hätte der Eigentümer des Hauses seine Fenster besser instandhalten müssen? Wäre der Schaden am Auto überhaupt eingetreten, wenn es neue, bessere Fenster gewesen wären?

Eine mögliche Regulierungskette sehe ich wie folgt:

Gebäudeversicherung reguliert den Glasschaden (hoffentlich, ist nämlich besser für den Eigentümer, da er dann eine Neuwertentschädigung bekommt). Teilkasko reguliert den Schaden am Auto.

Gebäudeversicherung versucht, Regress am Mieter zu nehmen (über seine Private Haftpflicht).

Teilkasko versucht, Regress am Eigentümer des Hauses zu nehmen (über dessen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht).
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

oh, ein Nachtrag: Mir ist gerade eingefallen, dass die grobe Fahrlässigkeit irrelevant ist! Wenn, dann kann der Gebäudeversicherer immer nur seinen Versicherungsnehmer beschuldigen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Das ist der Eigentümer, und nicht sein Mieter! Da hier allerdings der Mieter Mist gebaut hat, wird der Glasschaden in jedem Fall vom Gebäudeversicherer übernommen (sofern Windstärke 8 vorliegt, wovon ich ausgehe). Der wird dann aber, schätze ich, Regress am Mieter nehmen wollen.
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strali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 13:30    Titel: Re: Sturmschaden durch zerbrochene Fensterscheibe Antworten mit Zitat

strali hat folgendes geschrieben::
Am 03.05.2005 hatte ich alle Fenster zum Lüften geöffnet, und habe dann die Wohnung zum Fahradfahren verlassen.
Durch ein plötzlich aufkommendes Gewitter mit Sturmböen, schlugen 2 Fenster so heftig zu, dass die Scheiben zerbrachen. Die herabfallenden Glassplitter beschädigten ein geparktes Auto, Gesammtschaden ca. 1500€.
Welch Versicherung tritt dafür ein, da meine Privathaftlicht nicht so richtig für den Schaden aufkommen will. Sie verweist auf die Teilkaskoversicherung des geschädigten Autobesitzers. Der sieht das aber verständlicherweise nicht ein, dass seine Versicherung für einen Schaden aufkommen solle obwohl er den Schaden nicht verschuldet hat.
Wer ist denn nun für die ScHadensregulierung zuständig? Meine Privathaftplicht? Teilkasko des Geschädigten? Gebäudehaftplicht? Oder gar der Vermiter weil die Fenster recht alt sind und mit neuen Fenster das Glas im Rahmen geblieben wäre?

Für einen guten Rat und Hilfe wäre ich wirklich dankbar.

Christian


Nachtrag: Wie ich erfahren habe war dieser Sturm eine glatte 9
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lars hilse
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Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Affengeil! Dann haste doch keine Probleme Winken Los gehts - schön Abwälzen auf die anderen und was die Versicherer nachher im Innenverhältnis machen düfte relativ irrelevant sein!

MfG

Lars
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strali
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Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.05.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das nur nicht alles so schleppend wäre, denn der Geschädigte reagiert schon leicht säuerlich (verständlicherweise) weil immer noch nicht geklärt ist wer für den Schaden aufkommt.
Traurig
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

lars hilse hat folgendes geschrieben::
Ja Affengeil! Dann haste doch keine Probleme Winken Los gehts - schön Abwälzen auf die anderen und was die Versicherer nachher im Innenverhältnis machen düfte relativ irrelevant sein!

MfG

Lars


Also der Kommentar hilft nicht wirklich weiter... Geschockt
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strali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mittlerweile hat der Geschädigte verstanden das das alles nicht so einfach ist, und spielt dahin mit, dass wir die Versicherungen das austragen lassen.
Von dem her hat mir das alles schon geholfen. Vor allem hat mein Versicherungsvertreter ziemlich blöd geguckt was ich so alles wusste Lachen
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