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Neue Schulden wärend eines Insolvenzverfahrens

 
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Schuldner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 05.05.05, 18:32    Titel: Neue Schulden wärend eines Insolvenzverfahrens Antworten mit Zitat

Hallo

Ein Schuldner befindet sich seit dem 6.1.2005 im eröffneten Insolvenzverfahren.
Wegen fehlendem Geld (ein noch nicht bearbeiteter Bafög Antrag, dauert leider länger wie üblich) konnten leider einige Rechnungen nicht gezahlt werden, die gezahlt werden mussten.

Nun stellt sich die Frage; was passiert mit den neuen Schulden die wärend eines laufenden Insolvenzverfahren entstehen? Kann der GV hier vollstrecken? Darf der Schuldner diese Schulden falls sie an ein Inkasso Unternehmen weiter geleitet werden, überhaupt bedienen, oder erst nach der RSB bzw. erst am Ende des Verfahrens?

Es handelt sich hierbei nicht um Schulden vor der Eröffnung.

Gruß und danke
Schuldner
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Der Internationale
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Na, ob die Schulden denn WIRKLICH neu sind, würde ich gern einmal prüfen (denn es ist doch kaum glaubhaft, daß nach dem 6.1. entstandene Schulden bereits jetzt in Vollstreckung etc. wären!?).

Aber sei es wie es sei!

Im Grundsatz:

Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur noch nach den Vorschriften der InsO verfolgen. Insolvenzgläubiger ist, wer zum Zeitpunkt der InsO-Eröffnung Forderungen an den Schuldner hatte.

Ergo: Wer ZUM Zeitpunkt der Eröffnung (noch) KEINE Forderungen gegen den Insolventen hatte, ist KEIN Insolvenzgläubiger.

Und da er KEINER ist, kann er im Gegensatz zu diesen Zinsen berechnen (bis er sein Geld hat), vollstrecken (wenn er irgendwas findet, das der IV "vergessen" hat) etc.
Vor allem könnte er natürlich auf die Idee kommen, daß Du wissentlich und in Kenntnis Deiner bereits am 6.1. auch gerichtlich festgestellten ZahlungsUNFÄHIGKEIT neue Schulden in betrügerischer Absicht begründet hast!!

Alles was ich Dir bis hier geschrieben habe, gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse!! (Miete, Leasing, etc.). Also am besten, schreib mal mehr, worum es geht!

Gruß

Der Internationale
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