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Rechnung vom Zahnarzt für nichteingehaltene Termin

 
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m.s
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 11:56    Titel: Rechnung vom Zahnarzt für nichteingehaltene Termin Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ich habe einen Zahnarzttermin sausen lassen und bekam daraufhin einen neuen, den ich ebenso nicht wahrnahm.
Heute flattert mir eine Rechnung über 40€ ins Haus, die besagt, dass ich Schadensersatz für die beiden Termine zu zahlen hätte, da ich mich nict abgemeldet hätte. Es würden dazu dauch schon Gerichtsurteile existieren.

Ist das denn rechtens und wenn ja, welche Urteile hat es dazu gegeben?

Grüße
Micha
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 13:32    Titel: Re: Rechnung vom Zahnarzt für nichteingehaltene Termin Antworten mit Zitat

Siehe hier:

http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/09/07/159a0204.asp
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keine
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 14:16    Titel: Re: Rechnung vom Zahnarzt für nichteingehaltene Termin Antworten mit Zitat

Hallo

Ich bin Zahnarzthelferin, habe schon viel Berufserfahrung in meinem Beruf, und behaupte die Zahnärzte ganz gut zu kennen.

Ich habe in verschiedenen Zahnarztpraxen gearbeitet.
Die Patienten die zum vereinbarten Termin nicht in die Praxis kommen, auch wenn
es größere Sitzungen sind wie z.B. Kronen, Brücken o.ä.
werden je nach Praxis bzw. je nach Zahnarzt behandelt.

d.h. im Klartext

Manche Zahnarztpraxen melden sich bei dem Patienten gar nicht mehr.
Andere wiederrum rufen an und fragen wo "Sie" bleiben, und wieder andere, wie in diesem Fall schicken eine saftige Rechnung.

Es kommt immer auf den Zahnarzt an. Jeder reagiert anderst. Manche schicken eine Rechnung, manche rufen Sie an, oder andere melden sich überhaupt nicht mehr.

Ich weiß es aus Erfahrung das es in dem Beruf so läuft. Ich habe schon viele Zahnarztpraxen erlebt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn nicht fragen Sie einfach bei der
KZV nach (Kassenzahnärztliche Vereinigung).

www.kzv.de

Viel Glück

Zahnarzthelferin
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 15:31    Titel: Re: Rechnung vom Zahnarzt für nichteingehaltene Termin Antworten mit Zitat

Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine können, insbesondere bei zeitintensiven Behandlungen, den Ablauf in einer Praxis/Klinik durcheinanderbringen.
Der Arzt ist berechtigt, Ihnen Schadensersatz in Rechnung zu stellen, wenn Sie fest vereinbarte Termine unentschuldigt nicht wahrnehmen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.10.04, 13:22    Titel: Re: Rechnung vom Zahnarzt für nichteingehaltene Termin Antworten mit Zitat

... meine meinung dazu, ich finde das völlig korrekt! denn was ist denn daran sooo schwierig termin abzusagen?

bendenken sie andere bekommen keine termine weil keine frei sind ... andere haben termine bekommen und erscheinen auch erst gar nicht und nehmen so anderen die möglichkeit einen termin zu bekommen.

außerdem bin ich der meinung bricht man sich keinen zacken aus der krone termine die man nicht warhnehmen kann abzusagen, was ist daran so schwer?

einerseits rumjammern weil keine termine frei sind wenn man nach einem fragt aber dann nicht mal den anstand besitzen bestehende termine abzusagen.

sowas gehört für mich einfach zu einer guter kinderstube.

erziehung, benehmen etc. pp. ist wohl echt zu schwierig ...
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kein
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 12:05    Titel: Strafe vom Zahnarzt Antworten mit Zitat

Hallo Micha

Ich kenne mich zwar mit Gesetzen und Richtlinien nicht aus, aber ich kenne kein Gesetz das besagt das der Patient der nicht zur Behandlung gekommen ist 40 Euro Strafe zahlen muß.

Ich frage jetzt alle Forumnutzer.

Wo, Wie, Was, Warum Wiso . . . . . .

steht geschrieben das der Patient Strafe zahlen muß, wenn er seinen Termin nicht einhält. Welches Gesetz sagt das er die Strafe zahlen muß?????????????
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rechnung bezahlen und netten Brief schreiben, dass es ja noch genug andere Zahnärzte gibt und Du sicherlich allen Freunden und Bekannten von diesem abraten wirst.

Das System nennt sich Marktwirtschaft, und daran sind die meisten Ärzte nicht gewöhnt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

@kein: Nein, es gibt natürlich kein Gesetz das sagt 'Erscheint jemand nicht zu einem Termin hat er eine Strafe von 40 EUR zu zahlen'.
Es geht hier ja nicht um Strafe, sondern um Schadensersatz, denn der ZA hat in der geplanten Zeit ja jetzt nur rumgesessen und konnte kein Geld verdienen.
Das ist in etwa so, wie wenn SIe sich einem Maler zur komplettrenovierung bestellen, dieser dann bei Ihnen vor der Tür steht aber keiner daheim ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Rechnung bezahlen und netten Brief schreiben, dass es ja noch genug andere Zahnärzte gibt und Du sicherlich allen Freunden und Bekannten von diesem abraten wirst.

Das System nennt sich Marktwirtschaft, und daran sind die meisten Ärzte nicht gewöhnt.


bei so einer antwort geht mir echt die hutschnur hoch! vor solchen patienten würde ich warnen ... und sich dann beschweren wenn man lange auf nen termin warten muss oder die wartezeit im wartezimmer soooo lang ist bis man dran kommt, denn genau wegen solcher leuter wie euch vergeben viele ärzte termine doppelt weil sie davon ausgehen müssen das die leute eh nicht zum termin erscheinen oder gar mal in der lage sind termine abzusagen .. DARÜBER solltet ihr mal nachdenken!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 20:13    Titel: nachtrag Antworten mit Zitat

WAS BITTESCHÖN IST SOOOO SCHWIERIG EINEN TERMIN ABZUSAGEN; ERKLÄRT MIR BITTE WAS DARAN SO SCHWIERIG IST; MACHT IHR DAS IN EUREM FREUNDES BEKANNTEN UND FAMILIENKREIS AUCH SO?

wenn ich in einer arztpraxis arbeiten würde, würde ich definitiv patienten die nach einem termin fragen und von denen ich weiß die halten die termine eh nie ein einfach sagen das KEINE termine frei sind ... oder den leuten einen termin in drei monaten geben ...

denn ein arzt kann die behandlung auch verweigern wenn kein notfall vorliegt!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Rechnung bezahlen und netten Brief schreiben, dass es ja noch genug andere Zahnärzte gibt und Du sicherlich allen Freunden und Bekannten von diesem abraten wirst.

Das System nennt sich Marktwirtschaft, und daran sind die meisten Ärzte nicht gewöhnt.


bei so einer antwort geht mir echt die hutschnur hoch! vor solchen patienten würde ich warnen ... und sich dann beschweren wenn man lange auf nen termin warten muss oder die wartezeit im wartezimmer soooo lang ist bis man dran kommt, denn genau wegen solcher leuter wie euch vergeben viele ärzte termine doppelt weil sie davon ausgehen müssen das die leute eh nicht zum termin erscheinen oder gar mal in der lage sind termine abzusagen .. DARÜBER solltet ihr mal nachdenken!


Richtig. Bei einer solchen Kleinigkeit (Rechnung wegen nicht-eingehaltenem Termin) ist das doch viel zu großgeschwungener Aufwand für ein wenig Zeitvertreib... Bei Behandlungsfehlern allerdings eine Überlegung wert (u.a.).
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 20:21    Titel: Re: nachtrag Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
WAS BITTESCHÖN IST SOOOO SCHWIERIG EINEN TERMIN ABZUSAGEN; ERKLÄRT MIR BITTE WAS DARAN SO SCHWIERIG IST; MACHT IHR DAS IN EUREM FREUNDES BEKANNTEN UND FAMILIENKREIS AUCH SO?

wenn ich in einer arztpraxis arbeiten würde, würde ich definitiv patienten die nach einem termin fragen und von denen ich weiß die halten die termine eh nie ein einfach sagen das KEINE termine frei sind ... oder den leuten einen termin in drei monaten geben ...

denn ein arzt kann die behandlung auch verweigern wenn kein notfall vorliegt!


Bei diesem Thread stellt sich durchgängig die Frage, wer behaupten würde, dass man Termine nicht absagen kann. Aber dann gäbe es wohl auch nichts, worüber man "monologieren" könnte...
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

also auf meinen terminzetteln vom physiotherapeut steht z.b. drauf das der therapeut berechtig ist auf schadensersatz wenn ich den termin nicht rechtzeitig und zwar spätesten 24 stunden vorher absage ...

ich frage mich was manche leute für ein benehmen haben das sie nicht in der lage sind termine abzusagen, da nehme ich mal wirkliche verhinderungen wie todesfall in der familie, schlimme erkrankung die einen ans bett fesselt oder ähnliches mal aus, aber nur weil man grad mal keinen bock hat ...

wenn der arzt mal grad keinen bock hat und seine praxis dicht macht an einem tag ohne den patienten die termine haben bescheid zu sagen, da will ich mal erleben wie die patienten reagieren würden ...

sorry aber solche patienten die nicht eingenständig denken können und nen telefon bedienen können um nen termin abzusagen, da frag ich mich wie die sonst so durchs leben gehen, mal davon ab das so ein verhalten (also termine absagen) ja keinem weh tut oder? aber der threadersteller hat ja geschrieben das er schon MEHRERE termine nicht wahrgenommen hat OHNE abzusagen ... und sich dann wundern wenn die leute ungehalten werden, was meint er denn wer er ist?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

kopiert von dem link aus dem zweiten posting:

...

Doch es gibt unter Umständen noch einen Weg, wie niedergelassene Ärzte an ihr Geld kommen können. Denn sobald ein Patient in der Praxis eine Behandlung begehre, geht er mit dem Arzt ein Dienstleistungsverhältnis ein, erläutert Thorsten
Rieckenberg, Leiter des Sachgebietes Honorarprüfung bei der Ärztekammer Niedersachsen. "Der EBM oder die GOÄ treten erst in Kraft, wenn tatsächlich Leistungen erbracht werden", sagt Rieckenberg.

Auch ohne Gegenleistung kann Vergütung verlangt werden
Anders ist dies bei versäumten Terminabsprachen. Dann kommen die Paragraphen 611 und 615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Anwendung. In Paragraph 611 (1) heißt es: "Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet." Gemäß Paragraph 615 kann der Kläger auch ohne Gegenleistung seine Vergütung verlangen.

So entschied jüngst das Amtsgericht Hannover. Christian Albert, Allgemeinmediziner und Anästhesist in einer schmerztherapeutischen Praxis in Hannover, berichtet, daß er im Schnitt vier Mal pro Jahr mit einem Patienten vor Gericht liege, weil der Patient ihn hat sitzenlassen.

Zwei bis drei Mal im Quartal schickt er säumigen Kunden aus diesem Grund eine Rechnung, die dann auch meist bezahlt wird. "Ich behandele im Schnitt drei Patienten pro Stunde. Da ist es wichtig, daß alle die Spielregeln akzeptieren, die sie vor der Behandlung schriftlich mit Brief und Siegel erhalten und per Unterschrift bestätigt haben."

Das System funktioniere. Nur wenige Patienten versäumten die Termine in der Gemeinschaftspraxis aus vier Ärzten. "Und wenn doch, dann bleiben wir hart", so Albert. Den betroffenen Patienten flattert dann spätestens nach dem zweiten Versäumnis eine Rechnung über 25 Euro pro Viertelstunde Behandlungsdauer ins Haus. Beim Betrag orientierte sich Albert an einem alten Gerichtsurteil, wonach die Arztstunde mit 200 DM (umgerechnet 100 Euro) berechnet wurde. Fließt kein Geld, geht der Arzt vor Gericht.

Wer seine ausgefallenen Honorare über den Rechtsweg eintreiben wolle, muß vor allem zwei Punkte beachten, sagt Thorsten Rieckenberg von der Landesärztekammer. Der Arzt muß dem Gericht den Leerlauf durch einen versäumten Termin belegen können und möglichst nachweisen, daß er keinen anderen Patienten vorziehen konnte.

In Hausarztpraxen ohne Bestellsystem ist das nur schwer möglich. Aber Christian Albert zum Beispiel führt eine Bestellpraxis. In seinem elektronischen Terminkalender ist bei jedem vereinbarten Termin zugleich die Arzthelferin vermerkt, die ihn eingetragen hat. "Wir können im Zweifelsfall alles belegen." Albert fürchtet nicht, daß ein solch konsequentes Vorgehen die Patienten verschreckt: "Im Gegenteil. Nicht zuletzt wegen unserer Konsequenz funktioniert das Zeitmanagement. Das wissen die Patienten zu schätzen."

Allerdings ist das Verfahren nicht so wasserdicht, wie es zunächst scheint. Denn die Gerichte haben bisher uneinheitlich entschieden. So urteilte nach Auskunft der Ärztekammer Niedersachsen 1993 das Amtsgericht in Calw, daß das Fernbleiben des Patienten trotz eines vereinbarten Termins keinen Schadenersatz rechtfertige. Anders 1993 das Landgericht Konstanz: Eine Patientin, die in einer Bestellpraxis zwei verabredete Termine versäumte, mußte wegen der länger vorgehaltenen und dann ausgefallenen Sitzungen Schadenersatz leisten.
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zach
Gast





BeitragVerfasst am: 23.11.04, 21:27    Titel: Ausfallhonorar des Zahnarztes Antworten mit Zitat

Es gibt sogar Zahnärzte, die erfolgreich das im Falle der Durchführung der "ausgefallenen" Behandlung erzielbare Honorar unter Abzug der ersparten Aufwendungen durchsetzen konnten.
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