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Verfasst am: 11.11.04, 00:51 Titel: Was ist eine A-typische Stille Beteiligung ?
Bin nicht ganz sicher, ob dies hierher passt und probiere es einfach:
Laut Prospekt eines Medienfonds (GmbH & Co KG) sollen die Kapitalgeber als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen werden.
Ich konnte die Bilanz 2003 einsehen und stellte fest, das das eingezahlte Kapital dort als "Atypisch Stille Einlagen" bzw. als "Verlustübernahme atypisch stille Beteiligung" ausgewiesen ist.
Was bedeutet dies, insbesondere mit Blick auf Verlust- und Haftungsrisiko ?
Ist eine atypische Beteiligung besser wie ein Kommanditistenstatus mit Eintrag ins Handelsregister oder ehr schlechter ?
Vielen Dank für kurze Aufklärung.
Artur
PS. Als Nicht-Jurist hilft mir ein Verweis und ein Zitieren von Paragraphen nicht wirklich weiter.
Die Einnahmen als atypischer stiller Gesellschafter fallen nicht unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern sind - wie die Einnahmen eines Mitunternehmers - als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern.
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