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Privathapfpflichtschaden ! Was bedeutet Versäumnisurteil ?

 
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Mallorca
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.03.2005
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 06.05.05, 01:52    Titel: Privathapfpflichtschaden ! Was bedeutet Versäumnisurteil ? Antworten mit Zitat

Folgende Problematik liegt vor:
Ich habe jemanden einen Schaden zugefügt. Es stand von Beginn an nicht fest wer den Schaden bezahlen muss, da ich mit einem fremden PKW unterwegs war. Dieser hat nun mich verklagt, weil meine Versicherung nicht gezahlt hat. Die Klage beim Gericht ist am 10-03 eingegangen. Die PKW und meine Privathaftpflichtversicherung und ich wurden verklagt.
Was ich nicht bemerkt habe: Mit dem Schreiben sollte ich binnen 2 Wochen anzeigen wie ich mich gegen die Klage verteidigen werde.
Am 21-03 gab es eine Änderung und zum Teil rücknahme der Klage wobei die Hauptklage an mich vollumfanglich blieb. Die Versicherung hat von mir alle Unterlagen diesbezüglich erhalten. Per Telefon wurde mir mitgeteilt das ich schriftilch von denen hören werde. Ich habe denen die Unterlagen am 22.03 zurück geschickt und habe gleichzeitig gefragt wie ich mich zu vertreten habe. Die Versicherung hat mir nicht geantwortet. Am 06.04 und am 11.04 habe ich vom Amstgericht weitere Unterlagen erhalten. Dort hatte die Versicherung mit der PKW Versicherung sich gegen die Klage gewährt. Ich habe einfach einen Anwalt angerufen um zu wissen, was ich nun dagegen tun müsste. Dieser sagte mir ich sollte mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und dies denen mitteilen, die würden mir dann sagen ob ich vertreten werde oder nicht. Nun das habe ich dann auch getan. Die Versicherung hat dann mir am telefon zugesichert das ich keinen Anwalt brauche. Ich habe diese Unterlagen per Einschreiben verschickt am 21.04. . Danach kam am 03.05 ein Rückschreiben wo ich darauf aufmerksam gemacht werde, daß ich mir einen eigenen Anwalt nehmen müsste. Nun ich habe reagiert,habe sofort einen Anwalt aufgesucht ihm die Unterlagen zur Vergügung gestellt und habe ihm schriftlich mitgeteilt es soll mich vertreten. Dieser Anwalt hat die Mandantschaft abgelehnt, mit der Begründung es ist zu spät. Ich hätte zu spät reagiert. Es würde mir ein Versäumnisurteil wohl ergehen. Ich fragte nach was das bedeutet. Er hat es mir auch erklärt gestern aber ich war nervös und habe nix verstanden. Nun ich habe gefragt was ich machen kann um die Frist zu verlängern die ich nun nicht mehr einhalten konnte, aufgrund der späten Antwort der Versicherung. Ich habe ein Schreiben an das Gericht nun vor Morgen zu schicken und gleichzeitig eine Fristverlängerung beantrage von 3 Wochen in dreifacher Ausfertigung. Wird das Gericht Verständnis für mein o.g. Fall haben oder ist für mich der ZUG abgefahren und was genau bedeutet Versäumnisunrteil ?

Der Anwalt wo ich war sagte so etwas würde ich wohl bekommen. Ich werde natürlich Morgen einen Anwalt versuchen zu beauftragen nur ist wohl die Zeit zu knapp dafür, auch wenn ich einen finde, wird er wohl nicht so schnelle die Klageerwiederung fertig haben. Es wird wohl nicht wirklich rechtzeitig beim Gericht eingehen. Welche Möglichkeiten sehen Sie in meinem Fall ? Welche Auswirkungen könnte das haben ? Was sollte ich noch tun oder lassen etc?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.05.05, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

Versäumnisurteil = Sie haben den Rechtsstreit verloren, weil Sie sich nicht fristgerecht verteidigt haben (lassen).
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retuerk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 16
Wohnort: Emsland/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 16:21    Titel: Hallooooo???? Antworten mit Zitat

Zunächst einmal ist aufgrund von Nichteinhaltung einerFrist ein Versäumnisurteil ergangen,gegen d.sie aber innerhalb kurzer Fristen Widersruch etc. einlegen können,obwohlich aufgrund der geschildertern Sachlage nicht viel Hoffnung machen will. Die PKW-Haftpflicht ist nur für Schadensregulierung beim Unfallgegner zuständig
und für die Ansprüche des Besitzers des von Ihnen gefahrenen PKW`s ist ihre Privathaftpflicht aufgrund der Benzinklausel nicht zuständig.
Somit obliegt ihnen die Regulierung des Schadens am "eigenen" PKW allein Ihnen.
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