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Darf meine Mutter mich "vor die Tür setzen" ?

 
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Janina
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 12:58    Titel: Darf meine Mutter mich "vor die Tür setzen" ? Antworten mit Zitat

Das Klima bei uns in der Familie wird zunehmend kälter.
Ich bin schon volljährig, besuche allerdings noch eine schule, um einen Schulabschluss nachzumachen. Desweiteren teile ich ein 16 m² großes Zimmer mit meiner älteren Schwster, was auch mit ihr zu ständigem Streit führt.

Meine Mutter drohte mir gestern während eines Streites, mich aus der Wohnung zu werfen. Darf sie das ? Sie ist alleinerziehend und empfängt selbst Sozialhilfe.

Wenn sie mich rauswerfen darf und es tut, an welche Stelle kann ich mich mit 21 Jahren wenden ? Welche Fristen habe ich, mir eine eigene Wohnung zu organisieren ?
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 13:18    Titel: Re: Darf meine Mutter mich "vor die Tür setzen" ? Antworten mit Zitat

Klar darf die Mutter die volljährige Tochter vor die Tür setzen.
Du kannst dann zum Sozialamt wandern und da Anträge stellen.
Da Deine Mutter selbst Sozialhilfe bezieht, wird da nix zu holen sein.
Gruß
Melly
_________________
Smilie Melly
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Casanova
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 14:13    Titel: Re: Darf meine Mutter mich "vor die Tür setzen" ? Antworten mit Zitat

xxx
Beitrag gelöscht..das gehört nicht ins Forum!
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 14:30    Titel: Re: Darf meine Mutter mich "vor die Tür setzen" ? Antworten mit Zitat

XXX
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